Schallschutzfenster an Landesstraßen
Maßnahmen zur Erhöhung des Schallschutzes an Landesstraßen werden gefördert, wenn
- das Wohnhaus, die Wohnung, das Wohnheim an einer Landesstraße (B oder L) liegt und
- ein bestimmter Lärmgrenzwert (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von 60 dB nach dem Landesstraßen-Lärmimmissionskataster) überschritten wird.
Landesstraßen-Lärmimmissionskataster:
Förderbare Maßnahmen
- Einbau von Schallschutzfenstern und -türen, wenn sie ein bewertetes Schalldämmmaß (RW nach ÖNORM B 8115-2) für das gesamte Fenster von mindestens 38 dB aufweisen und die vorgesehen U-Werte eingehalten werden
- Einbau von Schalldämmlüftern mit Wärmerückgewinnung, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (Wohnhaussanierungsrichtlinie)
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites