Energieeffizienzrichtlinien
EPBD und EED sind zwei zentrale, eng miteinander verzahnte Richtlinien der europäischen Energie- und Klimapolitik, die beide im Rahmen des "Fit for 55"-Pakets überarbeitet wurden – jenem Maßnahmenbündel, mit dem die EU ihre Gesetzgebung an das verschärfte Klimaziel anpasst, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Während die EED (Energy Efficiency Directive, Energieeffizienzrichtlinie) sektorübergreifend ansetzt und verbindliche Einsparziele beim Energieverbrauch, Effizienzpflichten für den öffentlichen Sektor und Unternehmen sowie das Prinzip "Energieeffizienz an erster Stelle" vorgibt, konzentriert sich die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, Gebäuderichtlinie) speziell auf den Gebäudesektor – mit Vorgaben zu Neubaustandards, Sanierungspflichten, Energieausweisen und Solarpflicht. Beide Richtlinien greifen damit ineinander: Der Gebäudesektor ist einer der wichtigsten Hebel zur Erreichung der übergeordneten EU-Energieeffizienzziele, da Gebäude für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Die EPBD liefert dafür die gebäudespezifischen, konkreten Instrumente, während die EED den übergeordneten, verbindlichen Rahmen für die Energieeinsparung insgesamt setzt – inklusive der Berichtspflichten, in die auch die im Gebäudebereich erzielten Fortschritte einfließen. Beide Richtlinien sind zudem eng mit der Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED) sowie den Nationalen Energie- und Klimaplänen (NEKP) der Mitgliedstaaten verknüpft, über die die Umsetzung koordiniert und der Fortschritt gegenüber der EU-Kommission dokumentiert wird.