Allgmeines zur EPBD
Rechtsgrundlage & Zeitplan
Die aktuelle Fassung der EPBD (Richtlinie 2024/1275/EU) wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 28. Mai 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
Ziel
Das übergeordnete Ziel ist die Klimaneutralität des gesamten Gebäudesektors der EU bis 2050. Gebäude verursachen in der EU mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen. Daher ist die EPBD ein zentraler Bestandteil des “Fit for 55”-Pakets.
Wichtigste Inhalte
- Nullemissionsgebäude-Standard: Ab dem 1. Januar 2028 müssen neue öffentliche Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für alle anderen Neubauten gilt diese Pflicht ab dem 1. Januar 2030.
- Nationale Gebäuderenovierungspläne (NBRP): Die Mitgliedstaaten legen Mindeststandards zur Steigerung der Energieeffizienz fest und erstellen nationale Pläne, um den Gebäudebestand bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzuwandeln. Der erste Plan ist bis zum 31. Dezember 2025 bei der EU-Kommission einzureichen, danach folgt eine Aktualisierung alle fünf Jahre.
- Einheitliche Energieausweise: Ab Mai 2026 werden Energieausweise EU-weit vereinheitlicht, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, mit einer Skala von A bis G. Bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Renovierungen ist künftig ein Energieausweis vorzulegen.
- Solarpflicht: Schrittweise Einführung, beginnend bei Nichtwohngebäuden. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude und Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche über 250 m² mit geeigneten Solarinstallationen ausgestattet sein, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
- Netzdienlichkeit & Gebäudetechnik: Ab dem 29. Juni 2026 müssen neue Wohngebäude auf externe Signale reagieren und ihren Energieverbrauch sowie Erzeugung und Speicherung anpassen können. Zudem ist ab diesem Datum eine kontinuierliche Überwachung der Effizienz gebäudetechnischer Systeme vorgeschrieben.
- Smart Readiness Indicator (SRI): Der SRI für große Nichtwohngebäude wird ab 2026 verstärkt. Ein neuer Artikel regelt den Zugang zu Gebäudedaten für Eigentümerinnen, Mieterinnen, Verwalter*innen und Dritte.
- THG-Lebenszyklusbilanz: Ab 2028 muss für Neubauten mit einer Nutzfläche über 1.000 m² das Treibhausgaspotenzial über den Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis dargestellt werden. Ab 2030 gilt dies für alle Neubauten mit ergänzenden konkreten Zielvorgaben.