Schulkostenbeihilfe: Jetzt beantragen!

Ansuchen bis 31. Dezember 2022 möglich

  • Förderung beläuft sich auf bis zu 200 Euro pro Kind und Kalenderjahr
  • Unterstützung für einkommensschwache Familien
  • Ab 1. Jänner 2023 startet die neue Förderperiode

Sei es ein Schulausflug oder seien es neue Hefte und Stifte – die Kosten für den Schulbesuch können sich mitunter summieren. Für einkommensschwache Familie gibt es seit diesem Jahr die Schulkostenbeihilfe, die ganzjährig finanzielle Unterstützung anbietet. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen zwischen 150 und 200 Euro pro schulpflichtigem Kind und Kalenderjahr. Bis 31. Dezember 2022 können noch Anträge für das laufende Jahr 2022 gestellt werden.

Bisher wurden rund 12.400 Anträge eingereicht. „Ansuchen sind nach wie vor bis Ende des Jahres möglich. Wir empfehlen daher Familien, welche die Schulkostenbeihilfe für das heurige Jahr noch nicht beantragt haben, dies noch bis Ende des Jahres nachzuholen“, betonen Familienlandesrätin Astrid Mair und Bildungslandesrätin Cornelia Hagele und verweisen darauf, dass im September dieses Jahres die Einkommensgrenzen zum Teil erhöht wurden, sodass noch mehr Familien in Tirol bezugsberechtigt sind. Anträge können online eingereicht werden. 

„Die allgemeinen Teuerungen sind für Familien belastend genug. Deshalb ist es mir als Familienlandesrätin besonders wichtig, dass wir den Tiroler Familien seitens des Landes zur Seite stehen. Die Schulkostenbeihilfe ist ein treffsicheres Förderangebot, um einkommensschwachen Familien unter die Arme zu greifen“, betont Familienlandesrätin Mair. Bildungslandesrätin Hagele ergänzt: „Jedes Kind hat Anrecht auf Bildung, keines darf ausgeschlossen werden – schon gar nicht aufgrund sozialer Unterschiede. Die Schulkostenbeihilfe ist ein wichtiges Instrument für den fairen Zugang zu Bildung und Teilhabe an schulischen Aktivitäten. Deshalb möchten wir auch die Lehrpersonen für dieses Angebot sensibilisieren, denn gerade über den direkten Kontakt können sie Eltern bestmöglich darüber informieren.“ So wird vonseiten des Landes auch die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland gefördert.

Über die Schulkostenbeihilfe

Bis 31. Dezember 2022 läuft die aktuelle Förderperiode. Ab 1. Jänner 2023 beginnt die nächste Förderperiode des Schulkostenbeitrags. Die Förderung ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres je nach Größe des Haushalts. Die Höhe der Förderung beträgt 200 Euro bei der „Einkommensgrenze I“ und 150 Euro zwischen der „Einkommensgrenze I“ und „II“. Die jeweiligen Einkommensgrenzen finden sich in der Factbox. Ab 1. Jänner 2023 erhöht sich die „Einkommensgrenze I“.   

So funktioniert die Antragstellung

Förderanträge zur Schulkostenbeihilfe können für die laufende Förderperiode bis 31. Dezember 2022 per Online-Formular eingebracht werden.

Informationen zur Schulkostenbeihilfe finden sich unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe.