Antrag auf Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (Tirol-Zuschuss 2.0)
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2024/2025 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten. Zusätzlich wird ein einmaliger Zuschuss pro Haushalt zur teilweisen Abfederung der gestiegenen Wohnkosten gewährt.
Info: Wenn Sie den Heiz- und/oder Wohnkostenzuschuss 2023 erhalten haben, dann ist keine Antragstellung erforderlich. Informationen zum Folgeantrag werden an Sie noch gesendet bzw. wurden bereits an Sie gesendet.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Einkommensobergrenzen laut Richtlinie
- kein Bezieher von Grundversorgung
- keine Unterbringung in einem Wohn- und Pflegeheim, einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder einem Schüler- und Studentenheim
Fristen
Anträge können zwischen 01. März 2024 und 30. September 2024 gestellt werden.
Info: Wenn Sie den Heiz- und/oder Wohnkostenzuschuss 2023 erhalten haben, dann ist keine Antragstellung erforderlich. Informationen zum Folgeantrag werden an Sie noch gesendet bzw. wurden bereits an Sie gesendet.
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten volljährigen Personen sowie Alimente.
Das monatliche Einkommen sollte nicht älter als 3 Monate vor Antragstellung sein
- Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist eine Mitversicherungsbestätigung mitzusenden
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Antrag auf Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024 (Tirol-Zuschuss 2.0) (Fristen beachten)