TGF Datenmeldung - Fehler
Allgemeine Informationen
Die von den Trägern der ö. Tiroler Krankenanstalten an den Tiroler Gesundheitsfonds übermittelten Datenmeldungen werden vom Datenmanager einer „Erstkontrolle“ unterzogen. Bei dieser Überprüfung wird geschaut, ob jeweils der Datensatzaufbau der Verordnung entspricht und ob alle Satzarten enthalten sind. Falls nichtkonforme Datenmeldungen entdeckt werden, so werden diese mit dem Formular „TGF Datenmeldung – Fehler“ wieder an den jeweiligen Träger retourniert.
Der Tiroler Gesundheitsfonds leitet die E8-Datensätze (siehe auch Verfahrensbeschreibung „TGF Datenmeldung) im Wege über die Datendrehscheibe an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger weiter. Es kann vorkommen, dass Sozialversicherungsträger Datensätze nicht annehmen. Mit dem Formular „TGF Datenmeldung – Fehler“ werden diese Datensätze an die Träger der ö. Tiroler Krankenanstalten zurückgesendet.
Voraussetzungen
Nichtannahme des Datenbestandes durch den Tiroler Gesundheitsfonds bzw. Fehlerrückmeldungen von Seiten der einzelnen Sozialversicherungsträger.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Es wird entweder der nicht angenommene Datenbestand bzw. die Fehlerrückmeldungen der Sozialversicherungsträger wieder zurückgesendet. Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Im Zusammenhang mit den vom Tiroler Gesundheitsfonds an die Träger der ö. Tiroler Krankenanstalten zurückgesendeten Daten fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Gesundheitsdokumentationsverordnung (GD-VO), BGBl. II Nr. 25/2017; § 148 ASVG; Artikel 25 Abs. 8, 10 und 11 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens