Verfahrensplattform
Servicebeschreibung
Im Service „Verfahrensplattform“ (im Folgenden „Service“) werden Informationen und Dokumente zu hoheitlichen Genehmigungsverfahren der Tiroler Landesverwaltung digital bereitgestellt.
Dieser Service stellt ein zusätzliches Angebot des Landes Tirol dar, die Nutzung ist nicht verpflichtend.
Der Service dient dazu, Privatpersonen, Unternehmen sowie weiteren Verfahrensbeteiligten einen digitalen Zugang zu ihren Verfahren zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere:
- die Einsicht in den aktuellen Verfahrensstatus
- den Zugriff auf verfahrensbezogene Dokumente
- die Übermittlung von Dokumenten im elektronischen Weg
- die Beantragung der elektronischen Akteneinsicht
- die Aktivierung von E-Mail-Benachrichtigungen zum Verfahren
Die Nutzung des Services erfolgt über das Digital Service Tirol.
Hinweis:
Im Service werden ausschließlich Verfahren der Tiroler Landesverwaltung angezeigt. Verfahren anderer Behörden, insbesondere von Gemeinden (z. B. Bauverfahren), sind nicht Teil dieses Services. Weiters werden keine Verwaltungsstrafverfahren und keine privatwirtschaftlichen Verfahren (z.B. Förderungen) im Service abgebildet.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Service
Privatpersonen
Privatpersonen benötigen für die Teilnahme eine ID Austria.
Unternehmen
MitarbeiterInnen von Unternehmen können am Service teilnehmen, wenn sie einen personifizierten Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) besitzen. Es ist notwendig, dass USP-AdministratorInnen die MitarbeiterInnen im USP entsprechend berechtigen. Dies erfolgt im Bereich Administration unter „Verfahrensrechte verwalten“.
Für den Service "Verfahrensplattform" steht Ihnen unter der Rubrik "Digital Service Tirol" das Verfahrensrecht „Verfahrensplattform unternehmensweit“ zur Verfügung. Dieses berechtigt Sie auf alle Dokumentenmappen, die dem Unternehmen zugeordnet und im Service verfügbar sind, zuzugreifen.
Digital Service Tirol stellt Ihnen eine bebilderte Anleitung zum Verwalten von Verfahrensrechten im USP zur Verfügung.
Einstieg in den Service
Informationen über den Einstieg auf Digital Service Tirol finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen.
Bei einer Erstanmeldung müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Danach gelangen Sie zur Übersicht von Digital Service Tirol. Hier werden Ihnen für alle Services, die Ihnen die Plattform zur Verfügung stellt, und für die Sie berechtigt sind, Boxen dargestellt.
Um auf Ihre Verfahren zuzugreifen, wählen Sie die Box mit der Anfangsbezeichnung „Verfahrensplattform“.
Verfahrensübersicht
Nach Auswahl der Box „Verfahrensplattform“ erhalten Sie - sofern mehrere Verfahren freigegeben sind - eine Übersicht Ihrer laufenden Verfahren.
Diese Übersicht enthält folgende Informationen:
- alle für Sie freigegebenen Verfahren
- Bezeichnung des Verfahrens
- Name des Antragstellers
- Verfahrenstyp
- Aktenzahl
- Antragsdatum
- aktueller Verfahrensstatus
Wählen Sie ein Verfahren aus, um zur Detailansicht zu gelangen.
Verfahrensdetailansicht
In der Detailansicht werden die wesentlichen Informationen zum jeweiligen Verfahren angezeigt. Diese sind in einer Kopfzeile zusammengefasst.
Dazu zählen insbesondere:
- Bezeichnung des Verfahrens
- zuständige Dienststelle
- zuständige Sachbearbeiterin bzw. zuständiger Sachbearbeiter
- aktueller Verfahrensstatus
- weitere Verfahrensinformationen
Zusätzliche Informationen und Funktionen sind über verschiedene Reiter abrufbar.
Je nachdem, welche Rolle Sie in einem Verfahren haben (z. B. Antragsteller oder Gutachter), stehen Ihnen unterschiedliche Inhalte und Funktionen zur Verfügung.
Beispielsweise können Sie:
- Dokumente zum Verfahren einsehen (z. B. Projektunterlagen, Gutachten)
- Dokumente elektronisch einbringen
- elektronische Akteneinsicht beantragen
Hinweis:
Welche Inhalte und Dokumente angezeigt werden, hängt von Ihrer Rolle im jeweiligen Verfahren ab.
Rollen und Einsichtsrechte
In einem Verwaltungsverfahren können unterschiedliche Personen beteiligt sein (z. B. Antragsteller, Gutachter).
Je nach Rolle im Verfahren bestehen unterschiedliche Einsichts- und Zugriffsmöglichkeiten.
Das bedeutet:
- Nicht alle Beteiligten können sämtliche Inhalte oder Dokumente einsehen
- Nicht allen Beteiligten stehen alle Funktionen der Verfahrensplattform zur Verfügung
- Die Darstellung der Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der jeweiligen Rolle im Verfahren
Funktionen der Verfahrensplattform
Meine Kommunikation
Im Bereich „Meine Kommunikation“ können Sie die Korrespondenz mit der zuständigen Behörde einsehen.
Dort werden jene Schriftstücke angezeigt, die zwischen Ihnen und der Behörde ausgetauscht wurden. Die Dokumente können eingesehen und heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie:
In der Kommunikation wird nicht der vollständige Verfahrensakt dargestellt. Für die Einsicht in den gesamten Akt oder weitere Aktenteile kann die elektronische Akteneinsicht beantragt werden. Weitere Informationen zur digitalen Bereitstellung von Dokumenten finden Sie in der Servicebeschreibung "Digitale Dokumentenmappe (inkl. digitale Akteneinsicht)".
Verfahrensstatus
Der Verfahrensstatus zeigt den aktuellen Stand des ausgewählten Verfahrens.
Dadurch erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsschritt.
Beispiele für einen möglichen Verfahrensstatus:
- Antrag in Prüfung
- in Bearbeitung
- Entscheidung versendet
- Verfahren abgeschlossen
Zusätzlich können bereits erfolgte Statusänderungen in der Statushistorie eingesehen werden.
Elektronische Akteneinsicht beantragen
Über den Service kann gemäß § 17 AVG die elektronische Akteneinsicht zu einem Verfahren beantragt werden.
Nach Einbringung des Antrags wird dieser von der zuständigen Stelle geprüft und bearbeitet. Die Bearbeitung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Wird der Antrag ohne weitere Angaben übermittelt, erfolgt die Bereitstellung des gesamten elektronisch verfügbaren Aktes. Alternativ kann der gewünschte Umfang der Akteneinsicht im Feld „Anmerkung“ näher spezifiziert werden.
Beispiele für eine Einschränkung des gewünschten Umfangs:
- Einsicht nur in die eingeholten Gutachten
- Einsicht nur in Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen
- Einsicht in die Verhandlungsschrift der mündlichen Verhandlung
- Einsicht nur in Projektunterlagen zum eingereichten Vorhaben
Bitte beachten Sie:
Die elektronische Einsichtnahme ist nur in jene Akten oder Aktenteile möglich, die von der Tiroler Landesverwaltung in elektronischer Form geführt werden und ist abhängig von der jeweiligen Verfahrensbeteiligung.
Dokumente einbringen
Über die Upload-Funktion können Dokumente elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Diese Übermittlung gilt als rechtswirksames Einbringen im elektronischen Verkehr.
Weitere Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und den technischen Voraussetzungen finden Sie unter:
Bekanntmachungen zum rechtswirksamen Einbringen und dessen technische Voraussetzungen
E-Mail-Benachrichtigungen
Für jedes Verfahren können E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert werden.
Nach Aktivierung werden Sie per E-Mail u.a. über Änderungen des Verfahrensstatus sowie über neue verfahrensrelevante Informationen zum Verfahren informiert.
Die Benachrichtigungen werden an die im entsprechenden Feld ausgewählte E-Mail-Adresse gesendet. Zur Auswahl stehen nur jene E-Mail-Adressen, die im Benutzerprofil des Digital Service Tirol zuvor aktiviert wurden.
Bitte beachten Sie:
- Die Aktivierung erfolgt pro Verfahren
- Die gewünschte E-Mail-Adresse muss zuvor aktiviert werden
- Die Benachrichtigungen können jederzeit angepasst oder deaktiviert werden
Ob die E-Mail-Benachrichtigung aktiv oder inaktiv ist, können Sie in der Kopfzeile des jeweiligen Verfahrens sehen.
Kontakt
Bei Fragen zur Anmeldung am USP wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.
Bei Fragen zu einem Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle. Die entsprechenden Kontaktdaten sind in der jeweiligen Verfahrensübersicht ersichtlich.
Allgemeine Kontaktinformationen des Landes finden Sie auf der Seite Service und Kontakt.
Lob und Kritik zum Service bringen Sie bitte über das Amt der Tiroler Landesregierung – Sachgebiet Digitalisierung und E-Government ein.














