Suchtleistungen
Die Sucht-Richtlinie hat zum Ziel zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft beizutragen und Menschen mit Suchterkrankungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die volle, wirksame, gleichberechtigte und nicht diskriminierende Teilhabe von Menschen mit Suchterkrankungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Menschen mit Suchterkrankungen bei der Überwindung von Barrieren, die eine solche Teilhabe erschweren, zu unterstützen.
Folgende Leistungen nach der Sucht-Richtlinie können beantragt werden: