FAQs | Tirol-Zuschuss
In welchem Zeitraum können Anträge eingebracht werden?
Anträge für den Heizkostenzuschuss können zwischen 01. Mai und 31. Oktober 2026 gestellt werden.
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025 bewilligt wurde, erhalten im Laufe des Mai per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antrag zugesandt.
- Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im Jahr 2025 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Antragsformulare erhalten Sie zudem
- online unter tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
- beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
Wie kann ich den Antrag ausfüllen?
- mittels Online-Formular
- Antrag drucken und händisch ausfüllen
Wo kann ich den Antrag abgeben?
- online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- an das Tiroler Hilfswerk – telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss im Jahr 2025 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschuss erfolgt ab September 2026 zu Beginn der Heizsaison.