FAQs | Tirol-Zuschuss
Häufige Fragen zum Tirol-Zuschuss
Wann können Sie einen Antrag stellen?
Von 1. März bis 30. September 2024.
Wo bekommen Sie das Formular für den Antrag?
- Haben Sie im Jahr 2023
den Tirol-Zuschuss schon bekommen?
Die Abteilung Soziales vom Land Tirol schickt Ihnen
im März automatisch einen Brief oder eine E-Mail.
Dort finden Sie Zugangs-Daten und einen Link.
Über den Link kommen Sie zu einem Antrag,
der schon ausgefüllt ist.
Im Antrag steht schon,
wie viel Einkommen Sie haben
und wer bei Ihnen im Haushalt wohnt.
Wenn sich daran nichts geändert hat,
müssen Sie die Daten nur bestätigen.
Wenn sich etwas geändert hat,
können Sie die Daten einfach selbst ändern.
Wer muss keinen Antrag stellen?
Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie
- Mindestpension und Ausgleichs-Zulage
oder
- Mindestsicherung bekommen.
Außerdem müssen Sie im Jahr 2023
schon den Tirol-Zuschuss bekommen haben.
In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag stellen.
Das Land Tirol überprüft Ihre Situation automatisch.
Dann bekommen Sie einen Brief mit einer Zusage.
Der Zuschuss wird automatisch bezahlt.
Sie haben den Tirol-Zuschuss noch nie bekommen?
Mit dem Tirol-Zuschuss-Rechner können Sie ausrechnen,
wie viel Zuschuss Sie bekommen.
Sie werden auch gleich
zum richtigen Antrag weitergeleitet.
Sie können das Antrags-Formular auch hier bekommen:
- Online: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Amt der Tiroler Landesregierung:
Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Wie können Sie den Antrag ausfüllen?
- Online auf dieser Website:
www.tirol.gv.at/tirolzuschuss - Oder Sie drucken den Antrag aus
und füllen ihn mit der Hand aus.
Wo können Sie den Antrag abgeben?
Wenn Sie den Antrag online ausfüllen,
wird er automatisch an die richtige Stelle geschickt.
www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
- Sie können den Antrag auch per Post
an diese Adresse schicken
oder persönlich dort abgeben:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck - Oder Sie geben den Antrag bei Ihrer Gemeinde ab.
An wen können Sie sich wenden,
wenn Sie Fragen haben?
- An das Tiroler Hilfswerk:
- Telefonnummer: 0512 508 3693
- E-Mail-Adresse: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
- An das InfoEck:
- Telefonnummer: 0800 800 508
Sie können von Montag bis Freitag
zwischen 9 und 14 Uhr anrufen.
Dienstag und Donnerstag können Sie auch
zwischen 15 und 17 Uhr anrufen.
- Telefonnummer: 0800 800 508
Was müssen Sie mitschicken,
wenn Sie einen neuen Antrag stellen?
- Einen Nachweis von 2024
über das monatliche Einkommen
von allen Erwachsenen im Haushalt.
Das kann zum Beispiel sein:- Der Gehalts-Nachweis
- Der Einkommens-Bescheid vom AMS
- Der Einkommens-Bescheid der Gesundheits-Kasse
- Ein aktueller Konto-Auszug, auf dem das Einkommen steht
- Wenn Sie selbstständig sind:
Der aktuelle Einkommens-Steuer-Bescheid
- Einen Nachweis über Alimente,
wenn Sie welche bekommen oder bezahlen.
Alimente sind Unterhalts-Zahlungen für Kinder.
Der Nachweis kann sein:- Die Vereinbarung über die Alimente
- Ein aktueller Konto-Auszug
Was zählt zum Einkommen?
Zum Einkommen gehört das gesamte Geld,
das die Erwachsenen im Haushalt bekommen.
Dazu zählen alle Erwachsenen,
die im Haushalt leben oder gemeldet sind.
Wenn Sie Gehalt verdienen,
bekommen Sie auch Sonder-Zahlungen.
Das bedeutet, dass Sie mehr Geld bekommen,
zum Beispiel vor Weihnachten.
Insgesamt bekommen Sie mit den Sonder-Zahlungen
nicht 12 Mal pro Jahr Ihr Gehalt, sondern 14 Mal.
Aber die Sonder-Zahlungen zählen nicht
zum Einkommen für den Tirol-Zuschuss.
Andere Einkommens-Arten bekommen Sie nur 12 Mal.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Alimente.
Alimente sind Unterhalts-Zahlungen für Kinder. - Geld vom AMS
- Kinder-Betreuungs-Geld
Diese Einkommens-Arten werden so umgerechnet,
als würden Sie sie 14 Mal bekommen.
Mehr Information finden Sie
im Informations-Blatt zur Einkommens-Berechnung.
Was zählt nicht zum Einkommen?
- Pflegegeld
- Familien-Beihilfe
- Wohn-Beihilfe
- Miet-Zins-Beihilfe
- Einkommen von Kindern,
die nicht volljährig sind - Witwen-Grund-Rente oder Witwer-Grund-Rente.
Dieses Geld bekommen Sie,
wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner
wegen einem Weltkrieg gestorben ist. - Beschädigten-Grund-Rente.
Dieses Geld bekommen Sie, wenn Sie in einem Weltkrieg
einen Gesundheits-Schaden erlitten haben. - Rente nach dem Heimopfer-Renten-Gesetz.
Dieses Geld bekommen Sie,
wenn Sie in einem Heim gewohnt haben
und dort Gewalt erlebt haben. - Mehr Ausgleichs-Zulage.
Dieses Geld bekommen Sie,
wenn Sie sonst zu wenig Pension hätten.
Was wird vom Einkommen abgezogen?
Alimente, die Sie bezahlen müssen.
Alimente sind Unterhalts-Zahlungen für Kinder.
Sie müssen aber beweisen,
dass Sie die Alimente regelmäßig bezahlen,
und dass die Alimente fix vereinbart sind.
Wie lange dauert es,
bis Ihr Antrag bearbeitet wird?
Das Land Tirol bearbeitet alle Anträge
so schnell wie möglich.
Haben Sie 2023 schon den Tirol-Zuschuss bekommen?
Dann warten Sie bitte auf den Brief
oder das E-Mail vom Land Tirol.
Stellen Sie keinen neuen Antrag!
Im Brief oder E-Mail finden Sie Ihre Zugangs-Daten und einen Link.
Über den Link kommen Sie zu einem Antrag,
der schon ausgefüllt ist.
Im Antrag steht schon,
wie viel Einkommen Sie haben
und wer bei Ihnen im Haushalt wohnt.
Wenn sich daran nichts geändert hat,
müssen Sie die Daten nur bestätigen.
Wenn sich etwas geändert hat,
können Sie die Daten einfach selbst ändern.
Sie müssen auch keinen Antrag stellen,
wenn Sie Mindestpension und Ausgleichs-Zulage
oder Mindestsicherung bekommen.
Außerdem müssen Sie im Jahr 2023
schon den Tirol-Zuschuss bekommen haben.
In diesem Fall überprüft das Land Tirol
Ihre Situation automatisch.
Dann bekommen Sie einen Brief mit einer Zusage.
Der Zuschuss wird automatisch bezahlt.
Wann wird der Zuschuss bezahlt?
Den Zuschuss für die Wohn-Kosten bekommen Sie gleich,
wenn Ihr Antrag angenommen wurde.
Den Zuschuss für die Heiz-Kosten
bekommen Sie im Herbst 2024,
weil man im Herbst zu heizen beginnt.