Wie lange muss ich in Österreich wohnhaft sein?
Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen Sie eine gewisse Zeit rechtmäßig, also legal, und ununterbrochen in Österreich gelebt haben. Das nennt man Anwartschaftszeit. Folgende Anwartschaftszeiten sind im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen:
- Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz oder
- Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt, wenn Sie Ihre nachhaltige, persönliche und berufliche Integration nachweisen oder
- Mindestens 10-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, wenn Sie davon mindestens 5 Jahre niedergelassen waren (z.B. mit Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ oder „Daueraufenthalt – EU“) oder
- Mindestens 10-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt, wenn Sie in Österreich asylberechtigt sind oder
Mindestens 6-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt, wenn Sie
- seit mindestens fünf Jahren mit einem:einer Österreicher:in verheiratet bzw. verpartnert sind und mit ihm:ihr im gemeinsamen Haushalt leben, oder
- die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzen, oder
- in Österreich geboren sind, oder
- einen Nachweis über Deutschkenntnisse gemäß dem B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erbringen, oder
- Ihre nachhaltige persönliche Integration nachweisen, oder
- bereits außerordentliche Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet erbracht haben, solche noch zu erwarten sind und die Verleihung aufgrund dessen im Interesse der Republik liegt.
Informationen dazu finden Sie auch unter: