Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
Die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten gehört zur Gruppe Gesundheit und Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung und hat folgende Hauptaufgaben:
Betreffend den Fachbereich Gesundheitsrecht:
- Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens, der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens, der Lebensmittelkontrolle einschließlich des ökologischen Landbaus, des medizinischen Strahlenschutzes und der Gesundheitsberufe
- allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz fallen
- Sozialversicherungswesen
- Arbeitsrecht, soweit diese Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Organisation und Personal oder der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht fällt
- Sozialbetreuungsberufe
Betreffend das Krankenanstaltenwesen:
- Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten einschließlich der Wirtschaftsaufsicht nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz
- Krankenanstaltenplanung
- Koordinationsstelle für Angelegenheiten der Tirol Kliniken GmbH
- Geschäftsstelle für die Organe des Tiroler Gesundheitsfonds (TGF)
- Geschäftsstelle für den Tiroler Patientenentschädigungsfonds
- Angelegenheiten der Fachhochschule für Gesundheitsberufe