Die Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten gehört zur Gruppe Gesundheit und Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung und hat folgende Hauptaufgaben:
Betreffend den Fachbereich Gesundheitsrecht:
- Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich des Gemeindesanitätsdienstes und des Leichen- und Bestattungswesens, der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens, der Lebensmittelkontrolle einschließlich des ökologischen Landbaus, des medizinischen Strahlenschutzes und der Gesundheitsberufe
- allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz fallen
- Sozialversicherungswesen
- Arbeitsrecht, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt
- Sozialbetreuungsberufe
Betreffend das Krankenanstaltenwesen:
- Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten einschließlich der Wirtschaftsaufsicht nach dem Tiroler Krankenanstaltengesetz
- Krankenanstaltenplanung
- Koordinationsstelle für Angelegenheiten der Tirol Kliniken GmbH
- Geschäftsstelle für die Organe des Tiroler Gesundheitsfonds (TGF)
- Geschäftsstelle für den Tiroler Patientenentschädigungsfonds
- Angelegenheiten der Fachhochschule für Gesundheitsberufe
Kontakt:
Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten
tiris-Standort Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3702
faxFax +43 512 508 743705
E-Mail gesundheitsrecht.krankenanstalten@tirol.gv.at
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