Sachkundenachweis für Tierhalter:innen in Tirol
Eine verantwortungsvolle Tierhaltung setzt Kenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere, deren tierschutzkonforme Haltung sowie den richtigen Umgang mit ihnen voraus. Der Sachkundenachweis vermittelt dieses Wissen und soll dazu beitragen, das Wohlbefinden der Tiere nachhaltig sicherzustellen.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes wurde ein österreichweit einheitlicher Sachkundenachweis für Ersthalter bestimmter Tierarten eingeführt. Vor der Haltung dieser Tiere ist grundsätzlich die erfolgreiche Absolvierung eines entsprechenden Sachkundekurses erforderlich.
Auf dieser Seite informiert die Landesveterinärdirektion Tirol über die gesetzlichen Vorgaben zum Sachkundenachweis, die erforderlichen Kurse sowie die Voraussetzungen für Personen, die Sachkundekurse anbieten möchten.
Für welche Tiere ist ein Sachkundenachweis für Ersthalter erforderlich?
Der Sachkundenachweis ist derzeit für folgende Tierkategorien vorgesehen:
- Hunde
- Papageienvögel
- Reptilien und Amphibien
Der Sachkundenachweis umfasst einen Theoriekurs vor Aufnahme der Tierhaltung. Für Hunde ist zusätzlich eine praktische Einheit zu absolvieren.
Welchen Umfang hat der Sachkundekurs?
Für Hunde
- Theoriekurs im Umfang von vier Unterrichtseinheiten (vor Aufnahme der Haltung)
- Praktische Einheit im Umfang von zwei Stunden (innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Haltung)
Für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien
- Theoriekurs im Umfang von vier Unterrichtseinheiten (vor Aufnahme der Haltung)
Übergangsregelung für Hunde in Tirol
Für den theoretischen Teil des Sachkundenachweises für Hunde gilt in Tirol eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt ein allgemeiner Sachkundenachweis gemäß § 6a Abs. 9 Tiroler Landes-Polizeigesetz vor, ist nach Aufnahme der Hundehaltung lediglich die praktische Einheit innerhalb eines Jahres zu absolvieren.
Für den praktischen Teil des Sachkundenachweises werden nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Absolvierung entsprechender Kurse ab Herbst 2026 zur Verfügung stehen. Für Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter besteht kein unmittelbarer Zeitdruck, da der praktische Teil innerhalb eines Jahres ab Beginn der Hundehaltung zu absolvieren ist. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des praktischen Teils außerdem mindestens sechs Monate alt sein. Wurde die Hundehaltung beispielsweise am 1. Juli 2026 begonnen, ist der praktische Teil bis zum 30. Juni 2027 zu absolvieren. Bei einem späteren Beginn der Hundehaltung beginnt die einjährige Frist entsprechend erst mit diesem späteren Zeitpunkt.
Ausführliche Informationen zum Sachkundenachweis, zu den Kursen sowie zu allfälligen Ausnahmen von der Sachkundepflicht finden Sie im Bereich:
Sachkundekurse nach dem Tierschutzgesetz dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die von der Tiroler Landesregierung als geeignet anerkannt wurden.
Eine Liste der geeigneten Personen sowie die von diesen angebotenen Kurstermine finden Sie hier:
Weitere Informationen
Weiterführende allgemeine Informationen zum österreichischen Sachkundenachweis finden Sie auf der Informationsplattform www.tierwissen.at.
Stand August 2026