Informationen für Kursleiterinnen und Kursleiter
Sachkundekurse nach dem Tierschutzgesetz dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die von der Tiroler Landesregierung als geeignete Personen anerkannt wurden und in der veröffentlichten Liste der anerkannten Kursleiterinnen und Kursleiter aufscheinen.
Die Anerkennung erfolgt nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Tiroler Landesregierung.
Personen, die als Kursleiterin oder Kursleiter tätig werden möchten, haben bei der Landesveterinärdirektion ein Ansuchen auf Anerkennung als geeignete Person einzubringen.
Die jeweiligen Ansuchen finden Sie unter Ansuchen:
Stand August 2026