Sachkundekurse für Hunde
Für Sachkundekurse für Hunde gelten derzeit folgende Besonderheiten:
Theoretischer Teil
Tirol macht von der gesetzlichen Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027 Gebrauch. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keine geeigneten Personen für die Durchführung des theoretischen Sachkundekurses anerkannt.
Der theoretische Sachkundenachweis ist weiterhin gemäß § 6a Abs. 9 Tiroler Landes-Polizeigesetz zu absolvieren.
Praktischer Teil
Nähere Informationen zur Durchführung des praktischen Teils des Sachkundenachweises sowie zur Möglichkeit, entsprechende Kurse anzubieten, werden ab Herbst 2026 zur Verfügung stehen. Bis dahin sind keine Kurse für den praktischen Teil anzubieten.
Stand August 2026