Sachkundekurse für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien
Die nachstehenden Informationen gelten für die Anerkennung als geeignete Person für die Durchführung von Sachkundekursen für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien.
Personen, die als Kursleiterin oder Kursleiter tätig werden möchten, haben bei der Landesveterinärdirektion ein Ansuchen auf Anerkennung als geeignete Person einzubringen.
Die jeweiligen Ansuchen finden Sie unter Ansuchen:
Voraussetzungen für die Anerkennung
Als geeignete Person kann anerkannt werden, wer über die erforderliche fachliche Qualifikation, ausreichende praktische Erfahrung sowie die persönliche Eignung verfügt.
Fachliche Qualifikation
Erforderlich ist eine einschlägige fachliche Qualifikation. Als fachlich einschlägig gelten insbesondere:
- Studien der Biologie, Zoologie, Veterinärmedizin oder Ökologie,
- Ausbildungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und 4 der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung sowie
- vergleichbare fachrelevante Aus- und Weiterbildungen.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Ansuchen anzuschließen.
Praktische Erfahrung
Neben der fachlichen Qualifikation ist eine mehrjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den jeweiligen Tierarten nachzuweisen.
Eine ausreichende praktische Erfahrung liegt insbesondere vor, wenn diese im Rahmen einer langjährigen Tierhaltung oder einer beruflichen Tätigkeit erworben wurde.
Dies kann beispielsweise bei Tierärztinnen und Tierärzten, Tierpflegerinnen und Tierpflegern, Tierheimmitarbeiterinnen und Tierheimmitarbeitern sowie Zoofachhändlerinnen und Zoofachhändlern der Fall sein.
Persönliche Eignung
Die Anerkennung setzt außerdem voraus, dass keine Umstände vorliegen, die einer Tätigkeit als Kursleiterin oder Kursleiter entgegenstehen.
Eine Aufnahme in die Liste der anerkannten Kursleiterinnen und Kursleiter ist insbesondere ausgeschlossen, wenn
- eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung des § 5 Tierschutzgesetz,
- eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder nach § 222 Strafgesetzbuch oder
- eine diversionelle Erledigung eines entsprechenden Strafverfahrens
vorliegt.
Durchführung der Sachkundekurse
Bei der Durchführung der Sachkundekurse sind die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Insbesondere sind
- ausschließlich die von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz gemäß § 18a Tierschutzgesetz bereitgestellten Vortragsunterlagen in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden,
- nach Abschluss jedes Kurses die vom Land Tirol bereitgestellten Musterbestätigungen auszustellen sowie
- die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.
Online-Kurse
Sachkundekurse können online durchgeführt werden.
Dabei sind geeignete technische Systeme zu verwenden, welche eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten und eine angemessene Interaktion zwischen Vortragenden sowie Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern ermöglichen.
Präsenzkurse
Bei Präsenzkursen sind geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen.
Diese müssen insbesondere hinsichtlich Größe und Ausstattung für die vorgesehene Teilnehmerzahl geeignet sein und eine angemessene Präsentation der Vortragsunterlagen ermöglichen.
Veröffentlichung als geeignete Person in der Liste der anerkannten Kursleiterinnen und Kursleiter
Erst nach Anerkennung durch die Tiroler Landesregierung und Veröffentlichung in der Liste der anerkannten Kursleiterinnen und Kursleiter dürfen Sachkundekurse nach dem Tierschutzgesetz angeboten und durchgeführt werden.
Die Veröffentlichung erfolgt durch die Landesveterinärdirektion Tirol.
Die Eintragung erfolgt befristet bis zum Ablauf des zweiten auf die Aufnahme folgenden Kalenderjahres. Eine weitere Eintragung setzt ein rechtzeitig eingebrachtes Verlängerungsansuchen voraus.
Darüber hinaus ist in jedem Kalenderhalbjahr zumindest ein Sachkundekurs anzubieten.
Bekanntgabe von Kursterminen
Geplante Sachkundekurse sind der Landesveterinärdirektion spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Kurstermin bekannt zu geben. Kurse können erst nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage der Landesveterinärdirektion angeboten werden
Damit Tierhalterinnen und Tierhalter geeignete Kurse leichter finden können, veröffentlicht die Landesveterinärdirektion die bekannt gegebenen Kurstermine auf ihrer Homepage.
Bitte übermitteln Sie hierzu folgende Informationen:
- Name der Kursleiterin bzw. des Kursleiters
- Kontaktdaten
- Tierart, für die der Sachkundekurs angeboten wird
- Abhaltungsform (Online oder Präsenz)
- Veranstaltungsort (bei Präsenzkursen)
- Kurstermin
- Anmeldefrist
- Kurskosten
Mit der Übermittlung dieser Informationen erklären Sie sich mit deren Veröffentlichung auf der Homepage der Landesveterinärdirektion Tirol einverstanden.
Kurskosten
Gemäß § 2a Abs. 7 bzw. § 2b Abs. 4 der 2. Tierhaltungsverordnung sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostendeckende Beiträge einzuheben.
Dokumentation und Qualitätssicherung
Zur Sicherstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Durchführung der Sachkundekurse sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Identitätsfeststellung
Vor Beginn jedes Kurses ist die Identität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand eines amtlichen Lichtbildausweises oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises festzustellen.
Bei Online-Kursen ist die Identität in geeigneter Weise zu überprüfen.
Teilnehmerliste
Über jeden Sachkundekurs ist eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben zu führen:
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Datum der Kursteilnahme
- Unterschrift
Die Teilnehmerliste ist sieben Jahre aufzubewahren.
Feedback
Nach jedem Sachkundekurs ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, anonym ein elektronisches Feedback über das von der Landesveterinärdirektion zur Verfügung gestellte Online-Feedbackformular abzugeben.
Der Link bzw. QR-Code zum Feedbackformular ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Abschluss des Kurses bekannt zu geben. Bei Online-Kursen kann das Feedbackformular unmittelbar im Anschluss an den Kurs bereitgestellt werden.
Teilnahmebestätigungen
Nach erfolgreicher Absolvierung des Theoriekurses ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine schriftliche Teilnahmebestätigung auszustellen.
Die Teilnahmebestätigung ist erst auszustellen bzw. zu übermitteln, nachdem den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit gegeben wurde, das von der Landesveterinärdirektion zur Verfügung gestellte Online-Feedbackformular auszufüllen. Hierauf sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ausstellung bzw. Übermittlung der Teilnahmebestätigung hinzuweisen.
Für die Ausstellung der Teilnahmebestätigungen sind ausschließlich die vom Land Tirol zur Verfügung gestellten Musterbestätigungen zu verwenden.
Kontrollen
Zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können durch die Landesveterinärdirektion oder die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.
Diese können insbesondere die Durchführung des Kurses sowie die Teilnehmerlisten umfassen.
Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sind über die mögliche Einsichtnahme in die Teilnehmerlisten im Rahmen solcher Kontrollen zu informieren.
Ansuchen auf Anerkennung
Personen, die als Kursleiterin oder Kursleiter tätig werden möchten, haben bei der Landesveterinärdirektion ein Ansuchen auf Anerkennung als geeignete Person einzubringen.
Für folgende Tierkategorien stehen gesonderte Ansuchen zur Verfügung:
- Sachkundekurse für Papageienvögel
- Sachkundekurse für Reptilien und Amphibien
Dem Ansuchen sind insbesondere folgende Unterlagen anzuschließen:
- Nachweise über die fachliche Qualifikation,
- Nachweise über die praktische Erfahrung mit der jeweiligen Tierart (soweit diese nicht bereits im Ansuchen ausreichend dargestellt ist) sowie
- ein aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate).
Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Tiroler Landesregierung über die Anerkennung als geeignete Person.
Bei positiver Entscheidung erfolgt die Eintragung in die Liste der anerkannten Kursleiterinnen und Kursleiter. Anschließend werden die Musterbestätigungen, Hinweise zu deren Verwendung sowie die Feedbackvorgaben zur Verfügung gestellt.
Stand August 2026