Sachkundekurs für Hunde
Welchen Umfang hat der Sachkundekurs?
Der Sachkundenachweis für Hunde besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Theoretischer Teil
- mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten
- grundsätzlich vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren
Praktischer Teil
- mindestens zwei Stunden
- innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren
- der Hund muss zum Zeitpunkt der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein
Übergangsregelung für Tirol
Aufgrund der bereits bestehenden landesrechtlichen Regelungen gilt in Tirol bis 30. Juni 2027 eine Übergangsregelung für den theoretischen Teil des Sachkundenachweises.
Theoretischer Teil
Bis zum 30. Juni 2027 ist weiterhin der allgemeine Sachkundenachweis gemäß § 6a Abs. 9 Tiroler Landes-Polizeigesetz zu absolvieren. Informationen zu den Kursen und den aktuellen Kursterminen erhalten Sie z. B. beim WIFI Tirol.
Praktischer Teil
Die praktische Einheit ist entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben zu absolvieren.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter gilt:
- Die Praxiseinheit ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren.
- Der Hund muss zum Zeitpunkt der Praxiseinheit mindestens sechs Monate alt sein.
Nähere Informationen für den praktischen Teil des Sachkundenachweises sowie die Möglichkeit zur Absolvierung entsprechender Kurse werden ab Herbst 2026 zur Verfügung stehen.
Für Sie als Hundehalterinnen und Hundehalter besteht kein unmittelbarer Zeitdruck, da der praktische Teil innerhalb eines Jahres ab Beginn der Hundehaltung zu absolvieren ist. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des praktischen Teils außerdem mindestens sechs Monate alt sein.
Wurde die Hundehaltung beispielsweise am 1. Juli 2026 begonnen, ist der praktische Teil bis zum 30. Juni 2027 zu absolvieren. Bei einem späteren Beginn der Hundehaltung beginnt die einjährige Frist entsprechend erst mit diesem späteren Zeitpunkt.
Wer ist vom Sachkundenachweis befreit?
Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht Ausnahmen von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundekurses vor. Bestimmte Personen sind sowohl vom theoretischen als auch vom praktischen Teil des Sachkundekurses befreit.
1. Erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter
Ein Sachkundekurs ist nicht erforderlich, wenn die erforderliche Hundehaltung anhand der Heimtierdatenbank nachgewiesen werden kann. Dies gilt für:
- Personen, die bereits einen oder mehrere Hunde halten.
- Personen, die derzeit keinen Hund halten, innerhalb der letzten zwei Jahre jedoch mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben.
- Personen, die derzeit keinen Hund halten, innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung nachweisen können, die spezifische Kenntnisse über Haltung und Umgang mit Hunden vermittelt.
2. Personen mit Fachqualifikation
Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundekurses sind außerdem befreit:
- Personen mit dem Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer"
- zertifizierte Trainerinnen und Trainer der DogAudit eGen
- aktive Trainerinnen und Trainer sowie aktive Leistungsrichterinnen und Leistungsrichter des Österreichischen Kynologenverbands, des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands und der Österreichischen Hundesport Union
- Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs „Angewandte Kynologie"
- von der Landesregierung als geeignete Personen anerkannte Kursleiterinnen und Kursleiter
3. Personen bestimmter Berufsgruppen
Ebenfalls vom Sachkundekurs befreit sind:
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Kontrollorgane der Tierschutz-Kontrollverordnung
- Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (z. B. Polizei, Bundesheer oder Zoll)
- geprüfte Hundeführerinnen und Hundeführer der in der 2. Tierhaltungsverordnung angeführten Rettungsorganisationen
- Personen mit einer erfolgreich abgelegten Prüfung für Assistenz- oder Therapiebegleithunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum österreichischen Sachkundenachweis für Hunde finden Sie unter
Stand August 2026