Sachkundekurse für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien
Welchen Umfang hat der Sachkundekurs?
Der Sachkundekurs für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien umfasst einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten.
Eine praktische Einheit ist nicht vorgesehen.
Meldepflicht
Die Haltung von Wildtieren, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen, ist gemäß § 25 Tierschutzgesetz der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Welche Wildtiere als Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung gelten, ist in § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.
Die Meldung hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten:
- Name und Anschrift der Tierhalterin bzw. des Tierhalters,
- Nachweis über den Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz,
- Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere,
- Ort der Tierhaltung sowie
- allfällige weitere Angaben, die zur Beurteilung der Tierhaltung erforderlich sind.
Auch die Beendigung der Haltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Wer ist vom Sachkundekurs befreit?
Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht Ausnahmen von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundekurses vor.
1. Erfahrene Halterinnen und Halter
Ein Sachkundekurs ist nicht erforderlich, wenn die bisherige Haltung durch eine Wildtiermeldung gemäß § 25 Tierschutzgesetz nachgewiesen werden kann. Dies gilt für:
- Personen, die bereits Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten.
- Personen, die derzeit keine dieser Tierarten halten, innerhalb der letzten zwei Jahre jedoch mindestens zwei Jahre durchgehend Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien gehalten haben.
2. Fachpersonal & bestimmte Berufsgruppen
Ebenfalls vom Sachkundekurs befreit sind:
- Tierärztinnen und Tierärzte,
- Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tierpflege,
- Tierheimmitarbeiterinnen und Tierheimmitarbeiter sowie Zoofachhändlerinnen und Zoofachhändler mit einer entsprechenden Fachausbildung gemäß Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung sowie
- von der Landesregierung als geeignete Personen anerkannte Kursleiterinnen und Kursleiter.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum österreichischen Sachkundenachweis für Papageienvögel sowie Reptilien und Amphibien finden Sie auf
Stand August 2026