Öffnungszeiten
Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00
Dienstag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12 Uhr
Leiter:
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Aufsichtsbeschwerden
nach der Tiroler Gemeindeordung, außer jene die gesonderten Materiengesetzen unterliegen (z.B. Bauangelegenheiten, Bau- und Raumordnung, Straßen- und Verkehrsrecht usw.)
- Haushaltswesen der Gemeinden
- Katastrophenschäden im Vermögen der Gemeinde und Gemeindeverbände