Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können:
- Ausstattung von Ateliers
- Herstellung von Publikationen (Kataloge, Monografien,...)
- Ausstellung und Kunstprojekte in nicht kommerziellen Galerien
- Kunstprojekte im öffentlichen Raum
- Stipendien
- Kunstankäufe
Formular:
Informationsblätter und Ausfüllhilfen
Gesetze / Richtlinien:
- Kulturförderungsrichtlinie
- Tiroler Kulturförderungsgesetz
- Richtlinie Bildende Kunst und Architektur
- weitere Rechtsgrundlagen