Archivglossar - Z
Zehnt
Beim Zehnt herrschte in Tirol eine bunte und verwirrende Vielfalt, allein die vielen Begriffsbildungen wie Feld-, Sack-, großer und kleiner, Blut-, ungemessener und gemessener Zehnt verraten da einiges. Das ändert nichts daran, dass der Zehnt summa summarum, auf Tirol berzogen, die größte Grundlast darstellte. Dabei war der Zehnt nichts anderes als eine bereits im tiefen Mittelalter sich einbürgernde Abgabe an die Kirche, eine Art Kirchensteuer in Form eines aliquoten (zehnten) Anteils am landwirtschaftlichen Ertrag, mit dem die Seelsorge und die Baulast für die Kirchengebäude finanziert wurden. Die für die Bauern nachteiligste Form der Abgabe war die traditionelle, der so genannte unbemessene oder unbenannte Zehnt, und der war in Tirol recht verbreitet, wenn nämlich von der Ernte der „Zehntherrschaft“ jede zehnte Garbe ungedroschenes (Feldzehnt) oder jeder zehnte Sack (Sack- oder Hauszehnt) gedroschenes Getreide zustand. In manchen Orten und Kirchengemeinden war es den Bauern gelungen, den Zehnt durch vertragliche Abkommen in einen gemessenen oder benannten umgewandelt zu bekommen: Es musste jährlich im Herbst nach der Ernte nur ein festgesetztes Quantum an Getreide oder, noch besser, eine fixe Geldsumme geleistet werden. In Tirol belastete der Zehnt vor allem den Weinbau und den Ackerbau mit seinen traditionell angebauten Getreidesorten. Im Gegensatz zu diesem „großen“ Zehnt war der „kleine“, der andere Bodenfrüchte im Visier hatte, nur partiell vertreten. Gleiches gilt für den auf die Viehzucht abzielenden Blut- oder Viehzehnt und den Heuzehnt. Alles in allem war der Zehnt, bedingt durch die Vielfalt des Zehnten sowie die unterschiedliche Art und Weise, wie er geleistet werden musste, eine höchst ungerecht verteilte Bodenlast, sehr zum Missfallen der betroffenen Bauern, wegen der zahllose Prozesse geführt wurden, weil vorwiegend das Herkommen galt und gesetzliche Normen weitgehend fehlten. Bezieher des Zehnt waren in der Regel die Bistümer, die bischöfliche Mensen, sowie die Pfarren, die Pfarrpfründen (nach der bereits im Mittelalter erfolgten Teilung des Pfarrvermögens in Pfarrpfründe und Pfarrkirchenvermögen oder Pfarrkirchenfabrik). Den Seelsorgestationen jüngeren Datums, den seit dem Spätmittelalter gegründeten Kuratien, Vikariaten und mitunter Pfarren, fehlten meist solche Zehntbezugsrechte, weil sie die Mutterpfarre nicht ausließ. Zehntrechte in weltlicher Hand fanden sich in Tirol auch, zurückzuführen entweder auf hochmittelalterliche adelige Eigenkirchenrechte oder auf Veräußerung von Zehntrechten, nur waren sie die Ausnahme und nicht die Regel. Die Zehntbezugsrechte, eine der reichsten Einnahmequellen der Bistümer und Pfarren, wurden 1848/49 im Zuge der Grundentlastung gegen Entschädigung aufgehoben.