e-Government für Vereine
Mit e-Government (elektronische Verwaltung) können Vereine viele Behördengänge einfach und bequem online über das Digital Service Tirol erledigen. Dazu zählen die digitale Beantragung von Fördermitteln und Zuschüssen oder die Einreichung von Nachweisen und Abrechnungen. Der Login für die Nutzung des Digital Service Tirol erfolgt als Unternehmen mittels ID Austria oder direkt im Unternehmensserviceportal.
Zudem können mit der Bekanntgabe eines e-Government Berechtigten im ZVR unter anderem Wahlergebnisse und Änderung der Zustelladresse digital erfasst werden, ohne dies in Papierform an die Vereinsbehörde übermitteln zu müssen.
Nähere Informationen, Anleitungen und relevante Links sind auf folgender Website zu finden: Land Tirol: e-Government für Vereine
Wichtige Informationen vorab, die für die Nutzung der e-Government Services erforderlich sind:
- Der Verein muss offiziell eingetragen sein und über eine Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl) verfügen.
- Der Verein muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein.
Hinweis zur Vereinsregistrierung im USP: Vereine benötigen zwingend einen Zugang zu Finanzonline (SUPERVISOR!), ohne Finanzonline Zugang muss vorab über die USP Hotline Kontakt aufgenommen werden, die entsprechenden Daten übermittelt werden und seitens USP erfolgt eine Prüfung ob tatsächlich keine FinanzOnline Registrierung vorliegt. In diesem Fall wird die Registrierung beim USP „händisch“ vom Service vorgenommen. Andernfalls kann über den FinanzOnline Supervisor-Zugang die Registrierung im USP vorgenommen werden.
Neben den digitalen Anwendungen und Services stehen selbstverständlich auch weiterhin analoge und persönliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Abwicklung zur Verfügung.