A3-Plakat für Begünstigte
Während der Durchführung eines Projektes müssen Begünstigte am Projektstandort ein Plakat im A3-Format anbringen, ausgenommen bei großen Infrastruktur- und Bauvorhaben, bei denen eine temporäre Tafel laut Publizitätsleitfaden anzubringen ist. Rechtsgrundlage: VO 1303/2013, Annex XII, Art. 2.2.2 (b)
Die IWB/EFRE Verwaltungsbehörde stellt eine WORD-Vorlage für das A3-Plakat zur Verfügung
- Es darf ausschließlich dieses Design als A3-Plakat zur Anwendung kommen.
- Die Förderstelle stellt dem Begünstigten die leere Word-Vorlage zur Verfügung, dieser füllt die Texte selbständig ein.
- Der Begünstigte kann ein Partnerlogo im Plakat einbauen, dafür ist ein Platzhalter vorgesehen und mit einem Textrahmen markiert. Die Größenverhältnisse entsprechen den Vorgaben der VO 821/2014 und dürfen nicht verändert werden.
- Der Begünstigte ist verantwortlich für Druck bzw. Produktion sowie für die Anbringung des Plakates, Details dazu werden dem Begünstigten im Publizitätsleitfaden zur Verfügung gestellt.
- Die Förderstelle prüft die Anbringung des A3-Plakats.