Bürgerservice und Grundverkehr
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Imst
Leitung
Mag. iur. Daniel Raffl
Kontakt
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Bürgerservice:Montag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich jeden 1. Montag im Monat von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
für einen Termin außerhalb der angegebenen Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich
Grundverkehr:
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags Terminvereinbarung erforderlich
Aufgaben
- Aufhebung von Zulassungen - Kennzeicheneinziehung
- Ausweise für Taxilenker/innen sowie für Lenker/innen von Schülertransporten
- Bergrettung und Wasserrettung
- Erteilung von Fahrlehrer/innen und Fahrschullehrer/innen-Berechtigungen bzw. Ausstellung von Fahrlehrer/innen - und Fahrschullehrer/innen-Ausweisen
- Erteilung von Lenkberechtigungen
- Fahrschulinspektionen
- Fahrschulwesen
- Fremdenwesen
- Führerscheingesetz
- Führerscheinprüfungsbeaufsichtigung
- Grundverkehrs- und Höferecht
- ID Austria
- KFZ-Service
- Kirchenaustritte
- Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz
- Landwirtschaft (rechtliche Angelegenheiten)
- Luftfahrtwesen
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
- Pass- und Personalausweisangelegenheiten
- Polizeiangelegenheiten (Sonstige)
- Radfahrbewilligungen
- Sanitätswesen (rechtliche Angelegenheiten)
- Sportangelegenheiten
- Staatsbürgerschaftswesen
- Straßenverkehrsordnung
- Umfassende Landesverteidigung
- Zivilschutz
- Überprüfung nach §§ 56 - 57a KFG
- Übungs- und Ausbildungsfahrten (Bewilligungen)
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
| Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
|---|---|---|
| Verkehr | Janine Santer, BA | +43 5412 6996 5297 |
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Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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