Bürgerservice und Grundverkehr

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Imst

Leitung

Mag. iur. Daniel Raffl

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr

Bürgerservice:
Montag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich jeden 1. Montag im Monat von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
für einen Termin außerhalb der angegebenen Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich

Grundverkehr:
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags Terminvereinbarung erforderlich

Aufgaben

  • Aufhebung von Zulassungen - Kennzeicheneinziehung
  • Ausweise für Taxilenker/innen sowie für Lenker/innen von Schülertransporten
  • Bergrettung und Wasserrettung
  • Erteilung von Fahrlehrer/innen und Fahrschullehrer/innen-Berechtigungen bzw. Ausstellung von Fahrlehrer/innen - und Fahrschullehrer/innen-Ausweisen
  • Erteilung von Lenkberechtigungen
  • Fahrschulinspektionen
  • Fahrschulwesen
  • Fremdenwesen
  • Führerscheingesetz
  • Führerscheinprüfungsbeaufsichtigung
  • Grundverkehrs- und Höferecht
  • ID Austria
  • KFZ-Service
  • Kirchenaustritte
  • Krisen- und Katastrophenmanagementgesetz
  • Landwirtschaft (rechtliche Angelegenheiten)
  • Luftfahrtwesen
  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Pass- und Personalausweisangelegenheiten
  • Polizeiangelegenheiten (Sonstige)
  • Radfahrbewilligungen
  • Sanitätswesen (rechtliche Angelegenheiten)
  • Sportangelegenheiten
  • Staatsbürgerschaftswesen
  • Straßenverkehrsordnung
  • Umfassende Landesverteidigung
  • Zivilschutz
  • Überprüfung nach §§ 56 - 57a KFG
  • Übungs- und Ausbildungsfahrten (Bewilligungen)

Organisationseinheiten

OrganisationseinheitLeitungTelefon
VerkehrJanine Santer, BA+43 5412 6996 5297

Nehmen Sie mit Bürgerservice und Grundverkehr Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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