Verkehrsstrafen

Leitung

Janine Santer, BA

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhrr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Angelegenheiten des Kraftfahrwesens
  • Anonymverfügungen
  • Bundesstraßenmautgesetz (inkl. Strafverfahren)
  • Containersicherheitsgesetz
  • Eisenbahnkreuzungsverordnung (inkl. Strafverfahren)
  • Führerscheingesetz (Administrativverfahren und Strafverfahren)
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBG (inkl. Strafverfahren)
  • Geschwindigkeitsübertretungen nach dem Immissionsschutzgesetz - Luft (inkl. Strafverfahren)
  • Kraftfahrgesetz (inkl. Strafverfahren)
  • Polizeiangelegenheiten (sonstige)
  • Straßenverkehrsordnung (Bewilligungsverfahren und Strafverfahren)
  • Tiertransportgesetz (inkl. Strafverfahren)
  • Tiroler Parkabgabegesetz 1997 (inkl. Strafverfahren)
  • Versicherungsanfragen bei Verkehrsunfällen

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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