Sanierung
Einfach zusammengefasst:
Das Land Tirol unterstützt die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen. Es gibt Förderungen für verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören:
- Technische Anlagen im Haus
- Nutzung von Solarenergie
- Maßnahmen für besseren Wärmeschutz
- Ergänzung von fehlender Ausstattung
- Schutz vor Feuchtigkeit und Lärm
- Erweiterung von Wohnraum und Änderungen am Grundriss
Eine Sanierungsförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnhaussanierungsrichtlinie. Hier können Sie die erforderlichen Einreichunterlagen finden.
Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Unsere Servicestellen finden Sie in der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. im Amt der Tiroler Landesregierung (Bezirk Innsbruck-Land). Für Sanierungsvorhaben in Innsbruck-Stadt wenden Sie sich bitte an den Stadtmagistrat Innsbruck.