Für wen sind wir da?
Das Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz (TGADG) schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund von
- Geschlecht
- Ethnischer Zugehörigkeit
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexueller Orientierung
Diskriminiert werden heißt, benachteiligt zu werden.
(Sexuelle) Belästigung ist auch eine Diskriminierung.
Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung berät und unterstützt bei vermuteter Diskriminierung von
- Landesbediensteten und Bewerber*innen um eine Stelle in der Landesverwaltung, den Landesmusikschulen oder im Tiroler Landeskonservatorium
- Personen durch Organe des Landes oder der Gemeinden
Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung arbeitet auf Grundlage des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetz (TGADG). In Österreich gibt es viele verschiedene Gesetze, die vor Diskriminierung schützen. Das TGADG ist nur eines davon. Die digitale Erstberatung kann helfen, herauszufinden, ob die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung die richtige Anlaufstelle ist.
Bei der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist auch die Ombudsstelle Barrierefreies Internet und die Geschäftsstelle des Tiroler Monitoringausschusses eingerichtet.