Förderungen 2014 bis 2022 der Geschäftsstelle Dorferneuerung
Die Geschäftsstelle Dorferneuerung ist bewilligende Stelle für folgende Vorhaben, gemäß der Richtlinie des Landes Tirol zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Durchführung zur Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und Lokalen Agenda 21:
Pläne und Entwicklungskonzepte für Dorferneuerung (7.1.2)
- Richtlinie
- Förderantrag (Stand Mai 2020)
- Auswahlkriterien
- Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen (August 2021)
- Zahlungsantrag mit Belegaufstellung mit Ausfüllhilfe
Lokale Agenda 21 (7.1.3)
- Richtlinie
- Förderantrag (Stand Mai 2020)
- Auswahlkriterien
- Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen (August 2021)
- Zahlungsantrag mit Belegaufstellung mit Ausfüllhilfe
Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (7.6.2)
- Richtlinie
- Förderantrag (Stand Mai 2020)
- Auswahlkriterien
- Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen (August 2021)
- Zahlungsantrag mit Belegaufstellung mit Ausfüllhilfe
Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags bei der bewilligenden Stelle verarbeitet werden.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter: Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol
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