D Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
D.1 Bewusstseinsbildende Veranstaltungen
Zielsetzung:
Information und Sensibilisierung der interessierten Öffentlichkeit über naturschutzrelevante Themen wie z. B.:
- Schutzgebiete und deren Schutzziele;
- bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume;
- ökologische Zusammenhänge;
- Arten- und Biotopschutz;
- naturkundliche Besonderheiten Tirols.
Veranstaltungen, die Querverbindungen vom Naturschutz in andere Materien herstellen und so neue Bevölkerungsgruppen ansprechen.
D.1.1 Informationsveranstaltungen zum Thema Natur- und Landschaftsschutz
Anwendungsgebiet:
Landesweit.
Förderungsvoraussetzungen:
Ansuchen vor Projektbeginn: Beschreibung, Ziele, Zielgruppen, Thema, Veranstaltungsprogramm, Anzahl der Veranstaltungen, geschätzte Einnahmen aus Teilnahmegebühren, Nachweis der fachlichen Kompetenz;
Veranstaltungen dienen überwiegend den Zielen des Naturschutzes;
Kennzeichnung der Förderung durch Einhalten der Publizitätsvorgaben (Anbringen des Logos des Landes Tirol).
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Vorträge;
- (Schul-)Aktionen;
- Informationsveranstaltungen;
- Exkursionen;
- geführte Wanderungen;
Schulveranstaltungen
jeweils zu naturschutzrelevanten Themen.
Fördersatz:
Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten abzüglich Einnahmen übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
D.1.2 Aus- und Weiterbildung zum Thema Natur- und Landschaftsschutz
Anwendungsgebiet:
Landesweit.
Förderungsvoraussetzungen:
Ansuchen vor Projektbeginn: Beschreibung, Ziele, Zielgruppen, Thema, Veranstaltungsprogramm, Anzahl der Veranstaltungen, geschätzte Einnahmen aus Teilnahmegebühren, Nachweis der fachlichen Kompetenz;
Veranstaltung dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes;
- Kennzeichnung der Förderung durch Einhalten der Publizitätsvorgaben (Anbringen des Logos des Landes Tirol).
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Schulungen, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, wie:
Fachtagungen zu naturschutzrelevanten Themen;
Ausbildungskurse für Natur- und Landschaftsführer;
Ausbildungskurse für Schutzgebietspersonal;
Fortbildungsveranstaltungen für Schutzgebietspersonal;
Fachexkursionen zu naturschutzrelevanten Themen.
Fördersatz:
Bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten; in besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten abzüglich Einnahmen übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
D.2 Bewusstseinsbildende Medienarbeit / Materialien / Infrastruktur
Zielsetzung:
Information und Sensibilisierung der interessierten Öffentlichkeit über naturschutzrelevante Themen wie:
- Schutzgebiete und deren Schutzziele;
- bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume;
- ökologische Zusammenhänge;
- Arten- und Biotopschutz;
- naturkundliche Besonderheiten Tirols.
D.2.1 Bewusstseinsbildende Medienarbeit / Materialien
Anwendungsgebiet:
Landesweit, primär in Schutzgebieten (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Ansuchen vor Projektbeginn: Beschreibung, Ziele, Zielgruppen, Thema, Nachweis der fachlichen Kompetenz; bei Druckwerken: Höhe der Auflage, Verbreitungsgebiet;
Inhalt dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes;
Kennzeichnung der Förderung durch Einhalten der Publizitätsvorgaben (Anbringen des Logos des Landes Tirol).
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Berichte/Artikel oder Artikelserien für (Fach-) Zeitschriften;
Beiträge für Radio, Fernsehen, Internet, Social Media;
Pressemappen;
- Unterrichtsmaterialien;
- Informationsbroschüren;
- Folder;
- Poster, Plakate;
- Publikationen, Sachbücher;
- Videofilme;
- Materialien zur Unterstützung der Naturerforschung und -beobachtung.
Fördersatz:
Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
- Informationsveranstaltungen zum Thema Natur- und Landschaftsschutz (D.1.1)
- Aus- und Weiterbildung zum Thema Natur- und Landschaftsschutz (D.1.2)
- Bewusstseinsbildende Infrastruktur (D.2.2)
D.2.2 Bewusstseinsbildende Infrastruktur
Anwendungsgebiet:
Landesweit, primär in Schutzgebieten (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Ansuchen vor Projektbeginn: Beschreibung, Ziele, Zielgruppen, Thema, Nachweis der fachlichen Kompetenz, Kostenplan, Angebote;
Infrastruktur dient überwiegend den Zielen des Naturschutzes, ansonsten nur anteilige Förderung möglich;
- Kennzeichnung der Förderung durch Einhalten der Publizitätsvorgaben (Anbringen des Logos des Landes Tirol).
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Themenwege;
- Themenspielplätze;
- Informationstafeln;
- Dauerausstellungen;
- Wanderausstellungen;
- Einrichtungen zur Besucherlenkung (Besucherleitsysteme);
- Sanierung bestehender Bildungs- und Erholungseinrichtungen;
- etc..
Fördersatz:
Gefördert wird sowohl die Konzeption als auch die Herstellung. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes




