E Schutzgebietsförderung
E.1 Personal für die Schutzgebietsbetreuung
Zielsetzung:
Erhaltung/ Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch
persönliche Betreuung der Schutzgebiete nach dem TNSchG einschließlich der Natura 2000-Gebiete unter Bedachtnahme auf die regionalen Besonderheiten (= Umsetzung Schutzgebietsbetreuungskonzept) [10];
Servicefunktion durch Betreuung für die dortige Bevölkerung.
Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch SchutzgebietsbetreuerInnen erheblich gesteigert werden kann.
siehe auch https://www.tiroler-schutzgebiete.at/
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete außer Nationalpark, wobei die kleinen Gebiete zu regionalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden sollen, um eine kostengünstige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Förderungsvoraussetzungen:
Das Schutzgebietspersonal hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
Kommunikation (=Vermittlung):
Erhöhung der Bekanntheit und Vermittlung der Bedeutung des Gebiets, z. B. in Schulen, lokalen Medien;
Transportierung von Naturschutzinteressen zum Bürger oder zur Bürgerin mit dem Ziel einer entsprechenden Sensibilisierung und Motivierung;
Vermittlung zwischen Amt, Grundbesitzern und Nutzern; z. B. Bindeglied zwischen der Bevölkerung und dem hoheitlichen Naturschutz, dezentral vor Ort;
Hilfestellung bei der Antragstellung von Naturschutzförderungen, naturschutzrechtlichen Bewilligungen;
Beratung über Fördermöglichkeiten.
Fachliche Arbeit / Erhaltung, Verbesserung der Schutzgüter (Gewährleistung der Schutzfunktion):
Koordination, Erstellung oder Weiterentwicklung eines auf das Schutzgebiet abgestellten Inventars, Managementplanes oder/und Pflegeplanes und Erstellung eines Leitbildes aufgeteilt in kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Vorhaben;
Koordination der Umsetzung der vorhandenen Planungen und der dort enthaltenen Pflegemaßnahmen (Inventar, Managementplan, Pflegeplan);
Abwicklung von Naturschutzförderungen im Schutzgebiet;
Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen;
Monitoring bestimmter Arten bzw. Lebensgemeinschaften;
Planung von umsetzungsorientierten Vorhaben;
Erstellung von Berichten.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderbaren Gesamtkosten.

E.2 Betreuungseinrichtungen
Zielsetzung:
Erhaltung/Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Information und Service. Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch die Schaffung solcher Einrichtungen erheblich gesteigert werden kann.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete außer Nationalpark, Schwerpunkt Naturparke.
Förderbare Maßnahmen:
Je nach Größe eines Schutzgebietes sowie je nach Schutzgebietskategorien nach dem TNSchG 2005 und der jeweiligen Verordnung werden drei Kategorien für die bauliche Infrastruktur vorgeschlagen. Diese richten sich zusätzlich nach Kriterien wie Besucherfrequenz des Schutzgebiets und erkennbarem Bedarf einer Sensibilisierung. Folgende Kategorien von Betreuungseinrichtungen werden unterschieden:
- Naturparkhaus (bisher Infozentrum)
- Infostelle mit Schutzgebietsbüro
- Infopoint
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
E.3 Kooperationen zur nachhaltigen Entwicklung in Schutzgebieten
Zielsetzung:
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Schutzgebiete
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Projekt fördert nachhaltige Entwicklung im Sinne des Schutzgebietes;
Nachweis der Nachhaltigkeit;
Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde.
Förderbare Maßnahmen (Beispiele):
Mitfinanzierung von Lösungen zur Besucherlenkung;
Umweltfreundliche Anreise in die Naturparke;
etc..
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:

E.4 Spezialförderungen in Schutzgebieten
siehe auch "Spezielle Pflegemaßnahmen auf Weiden im Naturschutzgebiet Kauns-Kaunerberg-Faggen" (A.6.2)
siehe auch "Spezielle Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet und Natura2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge" (A.6.3)
siehe auch "Landschaftsschutzförderungen" (Kap. C)
E.4.1 Flexible Bergmahd in Schutzgebieten
Da diese Förderung thematisch zu den Bergmähdern gehört, sind die Details dort ausgeführt (siehe A.5.3).
E.4.2 Lawinenräumen im Valsertal
Zielsetzung:
Im Naturschutz- und Natura 2000-Gebiet Valsertal kommt es regelmäßig zu Lawinenabgängen bis in den Talbereich. Ohne die regelmäßigen Aufräumarbeiten in den Wiesen und Weiden wären die wertvollen Lebensräume nicht mehr bewirtschaftbar und würden verbuschen oder verwalden. Durch die Förderung in Form adäquater Tagessätze soll es den LandwirtInnen ermöglicht werden, diese Arbeitsaufwände zu leisten und die Flächen weiterhin in Bewirtschaftung zu halten.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet Valsertal.
Förderungsvoraussetzungen:
- die betroffene Fläche nimmt am ÖPUL-Naturschutzprogramm teil;
- keine Entschädigung durch andere öffentliche Stellen;
- Als Nachweis für die Durchführung sind Fotos vorzulegen, die den Zustand vor und nach den Aufräumarbeiten zeigen;
- Bestätigung durch die Schutzgebietsbetreuung.
Fördersatz:
€ 18,75 pro Arbeitsstunde bis maximal € 1.450,- pro Lawinenstrich
Unterlagen:
E.4.3 Holzarbeiten im Wald unter den Finaul Mähdern im Valsertal
Zielsetzung:
Ziel ist die landschafts- und naturschonende Waldnutzung unter den Finaul-Mähdern im Naturschutz- und Natura 2000-Gebiet Valsertal. Ein durch die Agrargemeinschaft genutzter Wald wurde im Jänner 2001 in das Schutzgebiet Valsertal mit aufgenommen. Das Holz ist aus den steilen Lagen teilweise schwer zu bringen. Statt den Wald mittels eines Wegprojektes zu erschließen, wird durch die händische Entnahme eine schutzgebietsgerechte, dem Standort entsprechende und schonende Bewirtschaftung durchgeführt. Im Zuge der Holzarbeiten muss ein Zaun abgebaut werden, die darunter liegenden landwirtschaftlichen Flächen müssen nach der Holzbringung rekultiviert werden.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet und Natura-2000-Gebiet Valsertal.
Förderungsvoraussetzungen:
Verzicht auf Wegerschließung;
Bestätigung der entnommenen Holzmenge durch den Waldaufseher;
Einvernehmen mit der Schutzgebietsbetreuung.
Fördersatz:
€ 17,- pro Festmeter Holz
Unterlagen:
E.4.4 Zusatzaufwände auf Bergmähwiesen in Natura 2000-Gebieten
Zielsetzung:
Die zusätzliche Unterstützung für die Bewirtschaftung von Bergmähdern in Natura 2000-Gebieten soll einen weiteren Anreiz schaffen, die wertvollen Wiesen laut den Managementplänen zu bewirtschaften und in gutem Zustand zu erhalten.
Diese Maßnahmen zielt auf folgende Lebensräume der FFH-Richtlinie Anhang I ab:
- 6520 Berg-Mähwiesen;
- 6230 * Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europ. Festland) auf Silikatböden;
7230 Kalkreiche Niedermoore.
Zusätzlich zu den Prämien, die über die ÖPUL-Naturschutzförderung ausbezahlt werden, wird eine Abgeltung für die besonders hohen Arbeitsaufwände auf diesen entlegenen und steilen Flächen angeboten.
Anwendungsgebiete:
Natura 2000-Gebiete (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
- beantragte Fläche liegt innerhalb eines Natura 2000-Gebietes (außer Nationalpark);
beantragte Fläche nimmt an einer Naturschutzförderung teil (ÖPUL oder Landesförderung);
beantragte Fläche ist zum überwiegenden Teil als FFH-Lebensraumtyp eingestuft und im Schutzgutlayer enthalten;
Einvernehmen mit der Schutzgebietsbetreuung bzw. Bewirtschaftung im Einklang mit dem Managementplan.
Fördersatz:
einjährige oder halbschürige Mahdnutzung: € 216,- /ha
Weidenutzung: € 108,- /ha
Sofern über das ÖPUL-Naturschutzprogramm der Schutzgutzuschlag (HG01) ausbezahlt wird, reduziert sich die Landesförderung bei beiden Codes um € 108,- pro ha.
Unterlagen:
E.4.5 Spezielle Pflegemaßnahmen auf extensiven Weiden
Da diese Förderung thematisch zu den Weiden gehört, sind die Details dort ausgeführt (siehe A.6.2 und A.6.3).