E Schutzgebietsförderung
E.1 Personal für die Schutzgebietsbetreuung
Zielsetzung:
Erhaltung / Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch
- persönliche Betreuung aller Schutzgebiete nach dem TNSchG einschließlich der Natura 2000-Gebiete unter Bedachtnahme auf die regionalen Besonderheiten (= Umsetzung Schutzgebietsbetreuungskonzept)
- Servicefunktion durch Betreuung für die dortige Bevölkerung
Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch SchutzgebietsbetreuerInnen erheblich gesteigert werden kann.
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regionalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden sollen, um eine kostengünstige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Förderungsvoraussetzungen:
Das Schutzgebietspersonal hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Kommunikation (=Vermittlung)
- Erhöhung der Bekanntheit und Vermittlung der Bedeutung des Gebiets, z. B. in Schulen, lokalen Medien
- Transportierung von Naturschutzinteressen zum Bürger oder zur Bürgerin mit dem Ziel einer entsprechenden Sensibilisierung und Motivierung
- Vermittlung zwischen Amt, Grundbesitzern und Nutzern; z. B. Bindeglied zwischen der Bevölkerung und dem hoheitlichen Naturschutz, dezentral vor Ort
- Hilfestellung bei der Antragstellung von Naturschutzförderungen, naturschutzrechtlichen Bewilligungen
- Informationsstelle über Fördermöglichkeiten
- Fachliche Arbeit = Erhaltung, Verbesserung (= Gewährleistung der Schutzfunktion)
- Koordination, Erstellung oder Weiterentwicklung eines auf das Schutzgebiet abgestellten Inventars, Managementplanes oder/und Pflegeplanes und Erstellung eines Leitbildes aufgeteilt in kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Vorhaben
- Koordination der Umsetzung der vorhandenen Planungen und der dort enthaltenen Pflegemaßnahmen (Inventar, Managementplan, Pflegeplan)
- Abwicklung von Naturschutzförderungen im Schutzgebiet
- Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen
- Monitoring bestimmter Arten bzw. Lebensgemeinschaften
- Planung von umsetzungsorientierten Vorhaben
- Erstellung von Berichten
Fördersatz:
Wird anhand der jeweils aktuellen Finanzierungsansätze für Schutzgebietsbetreuung in Tirol festgelegt.
E.2 Betreuungseinrichtungen
Zielsetzung:
Erhaltung / Weiterentwicklung der Funktion des Schutzgebietes durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Information und Service. Gerade in den betreuten Gebieten hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Gewährleistung des Schutzzweckes durch die Schaffung solcher Einrichtungen erheblich gesteigert werden kann.
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete, wobei die kleinen Gebiete zu regionalen Betreuungseinheiten zusammengefasst werden sollen, um eine kostengünstige und effiziente Betreuung sicherzustellen.
Förderbare Maßnahmen:
Je nach Größe eines Schutzgebiets sowie den Schutzgebietskategorien nach dem TNSchG und der jeweiligen Verordnung werden drei Kategorien für die bauliche Infrastruktur vorgeschlagen. Diese richten sich zusätzlich nach Kriterien wie Besucherfrequenz des Schutzgebiets und erkennbarer Bedarf einer Sensiblisierung. Folgende Kategorien von Betreuungseinrichtungen werden unterschieden:
- Naturparkhaus (bisher Infozentrum)
- Infostelle mit Schutzgebietsbüro
- Infopoint
Detaillierte Informationen zu den Betreuungseinrichtungen finden sich in einem ergänzenden Konzept über Infozentren; siehe: Kostenzer, J. (2004, in der aktuellen Fassung): Kriterien für Schutzgebiets-Infozentren in Tirol.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 50-90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Ausnahmefällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
E.3 Kooperationen zur nachhaltigen Entwicklung in Schutzgebieten
Zielsetzung:
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Schutzgebiete
Anwendungsgebiet:
Alle Tiroler Schutzgebiete
Förderungsvoraussetzungen:
Fixauflagen:
- Projekt fördert nachhaltige Entwicklung im Sinne des Schutzgebietes
- Nachweis der Nachhaltigkeit
- Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde
Förderbare Maßnahmen (Beispiele):
- Mitfinanzierung von Lösungen zur Verkehrsberuhigung
- Sonstige Ideen
Fördersatz:
Projektspezifisch, bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten, in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch 100 %.
Unterlagen:
E.4 Entschädigungen in Schutzgebieten
E.4.1 Heuziehen im Valsertal
Zielsetzung:
Die Bergmahd erfolgt im Valsertal teilweise im unwegsamen Gelände. Eine Wegerrichtung ist meist nicht möglich oder wurde aufgrund der Schutzinhalte des Naturschutzgebietes versagt. Nicht nur im Valsertal hat die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt, dass wegferne Flächen schneller aufgelassen werden als jene Flächen, von denen das Heu leicht maschinell abtransportiert werden kann. Das Heuziehen erfolgt teilweise im Sommer über dafür vorgesehene Riesen oder im Winter über Schnee. Zur Aufrechterhaltung der Mahd an schwer erreichbaren Orten ist eine Unterstützung des Heuziehens ein grundlegender Schritt.
Die ausbezahlte Förderung gilt dem Landwirt in etwa seine Arbeitsleistung ab. Dadurch soll es dem Landwirt möglich sein, bei seiner Heuziehtätigkeit nicht nur auf die Hilfsbereitschaft von Freunden und Nachbarn angewiesen zu sein, sondern eventuell auch Fremdarbeiter gegen Bezahlung hinzuziehen zu können.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet Valsertal
Förderungsvoraussetzungen:
Das Heu ist händisch ins Tal zu ziehen, die Bergmahdfläche, auf der das Heu gewonnen wird, ist nicht als ÖPUL-Naturschutzfläche gemeldet.
Fördersatz:
Die Förderprämie für das Heuziehen im Valsertal ist im flexiblen Fördersystem für Bergmähder (vgl. Kap. A.5.3) bereits inkludiert. Die Höhe der als Landesförderung vergebenen Prämie richtet sich nach den jeweils gültigen ÖPUL-Sätzen (multipliziert mit dem Faktor 0,8) und beträgt derzeit 283,- bis 640,- €/ha.
Unterlagen:
E.4.2 Lawinenräumen im Valsertal
Zielsetzung:
Im Naturschutzgebiet kommt es immer wieder zu größeren Lawinenabgängen. Ab einem Schadensniveau von 1.090,09 € (bezogen auf Arbeitszeit und Maschineneinsatz) wird der Schaden aus dem Landeskatastrophenfonds abgegolten. Die Schätzung des Schadens erfolgt dabei durch Sachverständige der Landwirtschaftskammer. Die kleineren Lawinenschäden, werden derzeit nicht abgegolten.
Diese Lücke soll im Naturschutzgebiet durch Förderungen von Seiten der Abteilung Umweltschutz geschlossen werden. Bei Schäden, die eine Höhe von 1.090,09 € nicht erreichen, soll der anfallende Schaden dem Landwirt abgegolten werden. Durch die Ausbezahlung adäquater Tagessätze soll es dem Landwirt ermöglicht werden, externe Arbeitskräfte hinzuziehen.
Förderungsvoraussetzungen:
Beseitigung kleinerer Lawinenschäden
Der Aufwand und die Arbeitstätigkeit im Gebiet werden durch eine verantwortliche Person beaufsichtigt (z. B. Ortsbauernobmann). Diese wird vom betroffenen Bauern über den Arbeitsaufwand benachrichtigt und soll somit eine gewisse Kontrollfunktion vor Ort ausüben.
Als Nachweis für die Durchführung sind Fotos vorzulegen, die in Totalaufnahmen den Zustand vor und nach den Arbeiten zeigen.
Fördersatz:
Bei größeren Schäden wird ein landwirtschaftlicher Sachverständiger hinzugezogen, der den Schaden schätzt. Bei Schäden unter 1.090,09 € bezahlt die Abteilung Umweltschutz die Tagessätze gemäß Arbeitsaufwand.
Obergrenze: 1.090,09 €
Unterlagen:
E.4.3 Holzarbeiten im Wald unter den Finaul Mähdern (NSG Valsertal)
Zielsetzung:
Ziel ist die landschafts- und naturschonende Waldnutzung unter den Finaul-Mähdern: Ein durch die Agrargemeinschaft genutzter Wald wurde im Jänner 2001 in das Naturschutzgebiet Valsertal mit aufgenommen. Das Holz ist aus den steilen Lagen teilweise nicht leicht zu bringen. Anstelle den Wald mittels eines Wegprojektes zu erschließen, wird durch die händische Entnahme eine schutzgebietsgerechte, dem Standort entsprechende und schonende Bewirtschaftung durchgeführt.
Anwendungsgebiet:
Naturschutzgebiet Valsertal
Förderungsvoraussetzungen:
- Jährliche händische Holzbringung
- Verzicht auf Wegerschließung
- Im Zuge der Holzarbeiten muss ein Zaun abgebaut werden, die darunter liegenden landwirtschaftlichen Flächen müssen nach der Holzbringung rekultiviert werden
- Einvernehmen mit der Schutzgebietsbetreuung
- Von der Schutzgebietsbetreuung ist ein jährlicher Bericht über die Verwendung der Förderungsmittel an das Land Tirol zu übermitteln
Fördersatz:
Der durch die händische Durchführung der Holzarbeiten entstehende Mehraufwand wird als Unterstützung den jeweiligen Bauern ausbezahlt.
Die Holzarbeiten im betreffenden Wald werden dem Agrargemeinschaftsmitglied durch das Los zugeteilt. Dadurch ändert sich der Bewirtschafter sowie die entnommene Holzmenge von Jahr zu Jahr. Daher wird eine entnahmebezogene Förderung vergeben.
Der mit der Agrargemeinschaft vereinbarte Satz liegt bei 14,53 € pro Festmeter Holz, womit der zusätzliche Bringungsaufwand durch das Fehlen eines Weges ersetzt wird.