Newsletter 30.04.2026
Liebe Leserinnen und Leser!
Rund um den Fernpass tut sich wieder einiges – wir haben für Sie die wichtigsten Neuigkeiten zusammengefasst.
Am Samstag, 27. Juni 2026, gibt es eine zweistündige Sperre der Fernpassstraße. Der Grund sind angemeldete Versammlungen von Bürgerinitiativen. Aufgrund der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes werden die angemeldeten Versammlungen nicht untersagt. Im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr muss die B 179 Fernpassstraße deshalb auf beiden Seiten für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Bereits jetzt arbeiten die Behörden eng mit der Exekutive an notwendigen Maßnahmen. Nähere Infos dazu folgen zeitnahe. Mehr Infos finden Sie hier.
Beim Fernpasstunnel geht es weiter voran: Nach der straßenrechtlichen Genehmigung befinden sich nun auch die forst- und wasserrechtlichen Verfahren in der nächsten Phase. Die Fernpassstraße GmbH hat dafür umfangreiche Unterlagen eingereicht. Die Projektunterlagen und Gutachten werden nun in den betroffenen Gemeinden sowie Bezirkshauptmannschaften zur Einsicht aufgelegt. Neben den verkehrslenkenden Maßnahmen ist der Fernpasstunnel eine der zentralen baulichen Maßnahmen des Fernpass-Pakets. Der Fernpasstunnel gewährleistet eine sichere und verlässliche Anbindung des Außerfern, das Lkw-Fahrverbot bleibt aufrecht, die Kapazitäten auf der Strecke werden nicht erhöht. Mehr Infos finden Sie hier.
Anfang Mai startet der Bau des neuen Stützpunkts der Straßenmeisterei Reutte in Lermoos. Konkret entsteht der neue Stützpunkt für die Betreuung der B 179 und der Landesstraßen im Ehrwalder Becken und in Zwischentoren im Bereich der Anbindung der B 187 Ehrwalder Straße an die B 179. Der Neubau ersetzt den nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechenden Stützpunkt, dessen Flächen für den Bau der 2. Röhre des Lermooser Tunnels und der Sanierung der Bestandsröhre benötigt werden. Bauherr ist die Fernpassstraße GmbH. Mehr Infos finden Sie hier.
Ab 1. Mai 2026 starten zudem wieder die Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr – auch im Bezirk Imst und Bezirk Reutte. Damit ist es an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an definierten Fenstertagen jeweils von 7 bis 19 Uhr verboten, etwa die Ortsdurchfahrt Nassereith, die L 69 Reuttener Straße oder die L 288 Pinswanger Straße als Ausweichroute zu nutzen. Sowohl die Exekutive als auch vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane kontrollieren die Fahrverbote und weisen Fahrzeuge zurück auf die Hauptverkehrsrouten. Mehr Infos finden Sie hier.