Dacheindeckung mit Dachbegrünung (extensiv oder intensiv)
Dacheindeckung eines Wohnhauses oder Wohnheimes bei gleichzeitiger Begrünung des Daches (extensiv oder intensiv). Als förderbare Fläche gilt die begrünte Fläche des Hauptdaches, der Terrasse, der Nebengebäude (Garagenbox, Carport, Fahrradraum) und der TG-Abfahrt.
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 20 Jahre
- durchwurzelbare Aufbaudicke (Dränschicht bis Vegetationstragschicht) ≥ 10 cm
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten)
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Dacheindeckung samt Unterkonstruktion, Feuchtigkeitsabdichtung und allenfalls bestehender Dämmung, Kosten für Vegetationsschicht, Filterschicht, Schutzschicht, Durchwurzelschutz, Pflanzen (z.B. Gräser, Kräuter, Sedum, Moose)
Nicht förderungsfähige Kosten
Dachsanierung oder Dachdämmung (diese sind ggf. als Dachsanierung oder Dachsanierung mit Dämmung förderbar), Erneuerung intakter statischer Konstruktionen (z.B. Dachstuhl)
Die begrünte Tiefgaragendecke wird nicht als förderbare Fläche anerkannt.
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen
- Spezifische Förderungsunterlagen: Datenblatt, Rechnung, Fotos
Letzte Aktualisierung der Homepage 01.01.2026