Antrag einer Krankenanstalt auf Festsetzung von weiteren Ausbildungsstellen – fachärztliche Ausbildung (§ 10 Ärztegesetz 1998)
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
Dieses Antragsformular ist nur dann zu verwenden, wenn eine Abteilung/Organisationseinheit bereits als Ausbildungsstätte für die fachärztliche Ausbildung in einem Sonderfach anerkannt ist und nur die Zahl der Ausbildungsstellen erhöht werden soll.
Ist Gegenstand des Antrages die Erweiterung des Anerkennungsausmaßes (Sonderfach-Grundausbildung) oder die Anerkennung weiterer Module der Sonderfach-Schwerpunktausbildung, verwenden Sie bitte das Antragsformular „Antrag einer Krankenanstalt auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen – fachärztliche Ausbildung (§ 10 Ärztegesetz 1998)“.
Anerkennungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Festsetzung von weiteren Ausbildungsstellen in einer Ausbildungsstätte ergeben sich insbesondere aus § 10 Abs. 2 und 3 ÄrzteG 1998. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Ausbildungsstätte entsprechend den fachlichen Erfordernissen nachweislich über
- einen fachärztlichen Dienst,
- ein ausreichendes Leistungsspektrum,
- die erforderlichen fachlichen Einrichtungen und Geräte einschließlich des erforderlichen Lehr- und Untersuchungsmaterials,
- einen Pflegedienst (sofern pflegerische Leistungen zu erbringen sind) sowie
- ein schriftliches Ausbildungskonzept
verfügt.
Darüber hinaus ist die Zahl der ausbildenden Ärztinnen/Ärzte, die allfällige Bettenzahl sowie der Inhalt und Umfang der medizinischen Leistungen der Einrichtung entsprechend zu berücksichtigen.
Antrag
Erforderliche Beilagen
- Nachweis des medizinischen Leistungsspektrums
- Aktualisiertes Ausbildungskonzept
- Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben
Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Beilagen“.