Förderungen und Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen
Wohnbauförderung (Land Tirol)
Die Wohnbauförderung bietet verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Form von Krediten, Zuschüssen oder Beihilfen an, die das Grundbedürfnis Wohnen für die Tiroler Bevölkerung leistbar oder leichter leistbar machen. Das Land Tirol hat es sich zum Ziel gemacht, der jungen Bevölkerung bedarfsgerechtes, leistbares und qualitätsvolles Wohnen zu ermöglichen. Die Wohnbauförderung wurde daher mittels eines Beschlusses 2023 kräftig aufgestockt. . Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung.
Mit 1. Juni 2023 wurden die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung erhöht. Damit wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.
Personenanzahl im Haushalt | Einkommensgrenzen (Netto-Haushaltseinkommen) |
1 | 3.600 Euro |
2 | 6.000 Euro |
für jede weitere Person | +450 Euro |
Wohnbeihilfe (Land Tirol)
Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss, mit welchem das Land Tirol BürgerInnen bei Ausgaben für Wohnungen und Häuser unterstützt. Die Höhe der Wohnbeihilfe ist unter anderem abhängig von der Haushaltsgröße und dem Einkommen. Die Wohnbeihilfe gilt nur für Wohnungen und Häuser, die mit Mitteln aus der Wohnbauförderung gefördert sind. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/wohnbeihilfe.
Mit 1. Juni 2023 wurde der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Wohnbeihilfe erweitert: Bisher erhielten Ein-Personen-Haushalte mit einem monatlichen Netto-Haushalteinkommen von unter 1.200 Euro die höchstmögliche Wohnbeihilfe. Diese Grenze wurde mit 1. Juni 2023 auf 1.300 Euro Netto-Haushalteinkommen angehoben. Gleichzeitig wurde die sogenannte Begünstigungsregelung verbessert: Hier steigt die Einkommensgrenze von bisher 2.400 Euro auf 2.800 Euro: Familien, Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe.
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe (Land Tirol)
Mit der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe fördert das Land Tirol gemeinsam mit den Gemeinden Bezugsberechtigte bei der Bezahlung der monatlichen Miete. Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von der Haushaltsgröße und dem Einkommen. Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfebeihilfe wird nur bei einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde von mindestens zwei Jahren gewährt. Zudem darf keine Wohnbeihilfe bezogen werden. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe.
Mit 1. Juni 2023 wurde der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Mietzins- und Annuitätenbeihilfe erweitert: Bisher erhielten Ein-Personen-Haushalte mit einem monatlichen Netto-Haushalteinkommen von unter 1.200 Euro die höchstmögliche Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Diese Grenze wurde mit 1. Juni 2023 auf 1.300 Euro Netto-Haushalteinkommen erhöht. Gleichzeitig wird die sogenannte Begünstigungsregelung verbessert: Hier steigt die Einkommensgrenze von bisher 2.400 Euro auf 2.800 Euro: Familien, Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe. Zudem wird der anrechenbare Wohnungsaufwand pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben, was – bei sonst gleichen Voraussetzungen – zu einer höheren Beihilfe führt.
Beratungsmöglichkeiten Mietrückstand (Land Tirol)
Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen, können Sie Ihre Wohnung verlieren. Tirol hat als einziges Bundesland einen Mietrückstandsfonds eingeführt und so über die Delogierungsprävention eine rasche und zielgerichtete Unterstützung ermöglicht. Insgesamt wurden aus dem seit 2021 bestehenden Fonds bis dato bereits über 500 Haushalte unterstützt. Hierfür wurden knapp 610.000 Euro ausbezahlt.
Wohnschirm Miete (Bund)
Neben dem Mietrückstandsfonds gibt es auch die Möglichkeit, über die Delogierungsprävention die Hilfe des bundesweiten „Wohnschirms“ in Anspruch zu nehmen. Der WOHNSCHIRM schützt vor Wohnungsverlust: Er bietet kostenlose Beratung und finanzielle Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind. Sie werden beraten, ob für Sie der WOHNSCHIRM in Frage kommt. Der WOHNSCHIRM kann Ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei einem Umzug finanziell unterstützen.
In Österreich gibt es 28 Anlaufstellen, verteilt auf alle Bundesländer. In Tirol können Sie sich an die Delogierungsprävention Tirol wenden, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die DELO Tirol wurde im Jahr 2016 vom Land Tirol eingerichtet und ist beim Verein für Obdachlose angesiedelt. An insgesamt drei Beratungsstellen in Innsbruck, Wörgl und Imst bieten die MitarbeiterInnen privaten und gemeinnützigen MieterInnen ein kostenloses und auf Wunsch anonymes Beratungsangebot sowie Unterstützung bei der Antragstellung für finanzielle Hilfe zur Begleichung der Mietrückstände. Seit Beginn im März 2022 wickelten die MitarbeiterInnen der DELO Tirol über 740 Fälle über den „Wohnschirm“ des Bundes ab.
Delogierungsprävention Tirol
Beratungsstelle Innsbruck
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 16 bis 18 Uhr
Kapuzinergasse 43/EG
6020 Innsbruck
0664 195 4348
office@delo.tirol
Beratungsstelle Wörgl
Montag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr,
Dienstag: 13 bis 16 Uhr
Bahnhofstraße 53, 2. Stock
6300 Wörgl
0664 917 9419
woergl@delo.tirol
Beratungsstelle Imst
Dienstag: 9 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 13 bis 16 Uhr
Christian-Plattner-Str. 6
6460 Imst
0664 167 4854
Sauber Heizen für Alle 2024 (Bund)
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2024 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung. Die Online-Registrierung ist seit 2. Jänner 2024 möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31. Dezember 2024 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstellen weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung. Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024.
Die „Sauber Heizen für Alle“-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Bei Fragen hinsichtlich der Einkommensermittlung oder der im nächsten Schritt erforderlichen Energieberatung wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesförderungsstelle:
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
Tel.: +43 512 508 2732