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Im Folgenden finden Sie Leitfäden und Planungsgrundlagen für den Straßen- und Brückenbau.
Leitfäden und Planungsgrundlagen Straße:
Merkblatt für Zivilingenieuraufträge Stand: 24.07.2025
Valorisierung ZT-Index Stand: 01.01.2026
Leitfaden Darstellung von Straßenbauprojekten Stand: 07.05.2020
Leitfaden Querschnitte für Landesstraßen Stand: 02.07.2018
Regelquerschnitt L 5,5
Regelquerschnitt L 6,0
Regelquerschnitt L 6,5
Regelquerschnitt L 7,0
Regelquerschnitt L 7,5
Regelquerschnitt L 8,0
Regelblatt Verziehung
Regelquerschnitte als dwg und dxf
Regelquerschnitt mit Gehsteig und Spitzgraben
Regelquerschnitt mit Gehsteig und Spitzgraben als dwg und dxf
Leitfaden Fahrbahnverbreiterung Stand: 10.01.2003
Leitfaden Randeinfassungen Stand: 29.11.2021
Leitfaden Ausführung Innenring bei Kreisverkehrsanlagen Stand: 01.06.2012
Busbuchten Regelplan Stand: 01.12.2008
Leitfaden Oberbaukatalog Stand: 02.01.2026
Leitfaden Lärmschutz Straße Stand: 01.08.2023
Leitfaden Lärmschutz mit Regelplanung Stand: 01.01.2015
Leitfaden Lärmschutz Planung, Aufwand- und Kostenabschätzung Stand: 08.10.2025
Entsorgung von Oberflächenwässern Stand: Oktober 2016
Leitfäden und Planungsgrundlagen Objekte:
Planungsgrundlagen Brückenbau Stand: 22.04.2021
Leitfaden Anker, Pfähle, Nägel - inkl. Protokolle Stand: 24.01.2024
Datenblatt Brückenbau Investitionen
Datenblatt Brückenbau Neubau
Datenblatt Tunnelbau Neubau
Datenblatt Galerie Neubau
Datenblatt Mauern Neubau
Grobsteinschlichtung in Beton verlegt
Vorsatzmauerwerk in Beton verlegt
Spritzbetonsicherung
Steinschlagschutzzaun
Vernetzung
Regelplan Bestandspläne als dwg
Gestattungen:
Erläuterung in einfacher Sprache
Landesstraßen sind für den öffentlichen Verkehr da.
Wenn Sie einen Teil der Landesstraße für einen anderen Zweck nutzen möchten, brauchen Sie vorher die Zustimmung der Landesstraßenverwaltung. Diese Zustimmung heißt Gestattung oder Sondergebrauch.
Eine Gestattung ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie:
- eine neue Zufahrt zu einem Grundstück bauen oder eine bestehende Zufahrt ändern,
- Wasser-, Kanal-, Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Telekommunikationsleitungen verlegen,
- eine Werbeanlage auf dem Grund einer Landesstraße aufstellen.
Manchmal brauchen Sie zusätzlich eine Abstandsnachsicht. Das ist notwendig, wenn Sie ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage in der Nähe einer Landesstraße errichten möchten. Dafür gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Baubezirksamt stellen.
Für verschiedene Vorhaben gibt es unterschiedliche Antragsformulare. Füllen Sie das passende Formular vollständig aus und senden Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
Je nach Vorhaben müssen Sie zum Beispiel folgende Unterlagen beilegen:
- einen Lageplan,
- eine technische Beschreibung,
- Querprofile,
- Angaben zur Entwässerung,
- Fotos,
- oder andere Pläne.
Nach dem Einlangen Ihres Antrags prüft die Landesstraßenverwaltung alle Unterlagen.
Dabei wird besonders darauf geachtet,
- dass der Verkehr sicher bleibt,
- dass die Straße nicht beschädigt wird,
- dass der Straßenbetrieb nicht beeinträchtigt wird,
- und dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung.
Die Gestattung oder Abstandsnachsicht kann mit Auflagen verbunden sein. Diese müssen Sie beim Bau, bei der Nutzung und bei der Erhaltung der Anlage einhalten.
Sie dürfen erst mit den Arbeiten beginnen, wenn Sie die schriftliche Zustimmung erhalten haben.
Ansuchen um Zustimmung zum Sondergebrauch gem. § 5 (Zufahrten) (Stand: 09.12.2024)
Ansuchen um Zustimmung zum Sondergebrauch gem. § 5 (Einbauten) (Stand: 09.12.2024)
Ansuchen um Zustimmung zum Sondergebrauch gem. § 5 (Werbeeinrichtungen) (Stand: 09.12.2024)
Ansuchen um Abstandsnachsicht gem. § 49 (Stand: 09.12.2024)
Schutzwege:
Plankopf:
Plankopf Abteilung Landesstraßen und Radwege (Stand: 27.05.2026)
Plankopf Sachgebiet Straßenerhaltung (Stand: 27.05.2026)
Plankopf Sachgebiet Brücken- und Tunnelbau (Stand: 27.05.2026)