Parteienverkehr aufgrund der Covid 19 Schutzmaßnahmen ab 01.07.2020:
- telefonische Voranmeldung
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
- Benützung des Desinfektionsspenders im Eingangsbereich
Sie werden bei der Eingangstür von der betroffenen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter abgeholt.
Bei Anzeichen einer Krankheit ist der Zutritt leider nicht möglich.