F Förderung der Naturschutzforschung und -planung
F.1 Managementpläne für Natura 2000- und andere geschützte Gebiete
Zielsetzung:
Schutzgebietsmanagementpläne dienen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung wirtschaftlicher, kultureller und regionaler Bedürfnisse sowie die Integration der Ansprüche unterschiedlicher Nutzer- und Interessensgruppen.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete (außer Nationalpark), primär Natura 2000-Gebiete.
Förderungsvoraussetzungen:
- EErstellung durch fachlich befähigte Person(en);
Einvernehmen mit der Schutzgebietsbetreuung, den regionalen Stakeholdern, BewirtschafterInnen sowie GrundeigentümerInnen.
Förderbare Maßnahmen:
Die konkrete Ausformung von Managementplänen kann durch die zuständigen Behörden festgelegt werden, allerdings muss ein Managementplan gewisse Kriterien erfüllen. Für Natura 2000-Gebiete sind im “Interpretationsleitfaden zum Artikel 6 der FFH-Richtlinie” festgelegt. Dementsprechend sind folgende Maßnahmen förderbar:
Zusammenfassung und Analyse bestehender Datengrundlagen;
Beschreibung des Gebietes, der Schutzobjekte und der Ziele;
Planungsarbeiten für einen umsetzbaren Maßnahmenkatalog;
Abstimmung mit den betroffenen BewirtschafterInnen;
Einbindung der lokalen Akteure;
Erarbeitung Monitoringkonzept:
etc..
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Unterlagen:

F.2 Bewirtschaftungs- und Naturschutzpläne
Begriffe, Zielsetzung:
Bewirtschaftungsplan: Ausarbeitung von Naturschutzmaßnahmen auf Einzelflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes.
siehe auch ÖPUL-Naturschutzmaßnahme
Naturschutzplan: Beim gesamtbetrieblichen Naturschutzplan für landwirtschaftliche Betriebe wird im Unterschied zur Einzelflächenbewertung der gesamte Betrieb als Bewertungshintergrund herangezogen. Zunächst wird ermittelt, welche Flächen des Betriebes naturschutzfachlich besonders wertvoll sind. Lebensräume, die durch die aktuelle Bewirtschaftung beeinträchtig sind, werden erhoben. Für diese wird anschließend versucht, mit dem Betrieb eine einvernehmliche Lösung bezüglich erforderlicher Maßnahmen zu erzielen.
F.2.1 Bewirtschaftungsplan am Betrieb für Einzelflächen
Anwendungsgebiet:
Landesweit.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Erstellung von Bewirtschaftungsplänen im Rahmen der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme (= Projektbestätigung) oder für Landesförderungen durch fachlich qualifizierte Personen gemäß dem aktuellen Handbuch und Leitfaden für die Kartierung und Beratung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen in Tirol;
Abstimmung der Auflagen mit Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen;
Dokumentation: Einzelflächenbewertung mit Erhebungsbogen; Erhebung wertgebender und charakteristischer Arten; Formulierung der Zielsetzungen; Fotodokumentation; GIS-Erfassung der begutachteten Flächen.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Mögliche Kombinationen:
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen am landwirtschaftlichen Betrieb steht das jeweils aktuelle Förderangebot lt. Förderhandbuch zur Verfügung.
F.2.2 Naturschutzplan gesamtbetrieblich
Zielsetzung:
Die gesamtbetriebliche Naturschutzplanung wird derzeit für Almbetriebe angeboten. Ziel des Naturschutzplanes ist es, in Partnerschaft mit den Almbetrieben nachhaltige Maßnahmen zu erarbeiten, die das vielfältige Mosaik an Lebensräumen und Standorten auf Almen erhalten und verbessern. Mit dem Naturschutzplan auf der Alm wird die Grundlage für Förderungen geschaffen, die die Leistungen der Almbauern für die Erhaltung extensiv genutzter Lebensräume honorieren und dazu beitragen, dass naturschutzfachlich wertvolle Lebensraummosaike erhalten bleiben.
Vorgehensweise: Bei einer Begehung werden die naturschutzfachlichen Besonderheiten der Alm sowie Probleme bei der Bewirtschaftung besprochen. Der/die Almwirtschaftsexperte/in analysiert die Alm und verschafft sich einen Überblick über die almwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen der Alm. Gemeinsam werden geeignete und vom Almpersonal bzw. Almmitgliedern auch umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Alm festgelegt und die einzelnen Schritte ihrer Umsetzung geplant. Wesentlich dabei ist, dass die geplanten Maßnahmen der Bewirtschaftung nicht entgegenstehen, sondern in das wirtschaftliche Gefüge der Alm eingepasst werden. Dabei kommt eine breite Palette unterschiedlicher Maßnahmen zur Anwendung, beispielsweise das Schwenden von Weideflächen, aber auch Renaturierung oder Nutzungsverzicht auf sensiblen Biotopen (z. B. Moore, trittempfindliche Magerrasen). Auch Erschwernisse durch fehlende Erschließung können in die Planung einfließen. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des aktuelle Förderangebotes.
Anwendungsgebiet:
Schutzgebiete; bei besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung auch Almen außerhalb von Schutzgebieten.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
- Erstellung von Naturschutzplänen für die Alm durch fachlich qualifizierte Personen (Ökologie und Almwirtschaft);
Abstimmung der Auflagen mit Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen;
- Dokumentation (siehe F.2.1).
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Mögliche Kombinationen:
Umsetzung der geplanten Maßnahmen, siehe Kap. A.14 Almen.
F.3 Naturschutzplanungen
F.3.1 Regionale und überregionale Naturschutzplanungen
Zielsetzung:
Regionale, überregionale oder internationale Abstimmung von Naturschutzaktivitäten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Erstellung durch fachlich befähigte Person(en);
Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
regionale oder überregionale Schutzkonzepte für bedrohte Arten und Lebensräume;
regionale oder überregionale Schutzkonzepte für Fließgewässer (z. B. Naturschutzplan Fließgewässer, Fortführung und Aktualisierung);
ökologische Gewässerentwicklungskonzepte;
etc..
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
F.3.2 Ökologische bzw. naturkundliche Fachplanungen
Zielsetzung:
Planungen und Erhebungen als Grundlage für eine fachgerechte Umsetzung von Naturschutzprojekten.
Anwendungsgebiet:
Landesweit (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Erstellung durch fachlich befähigte Personen, Büros;
kein Zusammenhang mit behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Ökologische bzw. naturkundliche Fachplanungen und erforderlich Detailerhebungen, Landschaftspflegerische Begleitplanungen für z. B.
Moorpflege und –renaturierung;
Fließgewässerpflege und –renaturierung;
Pflege oder Neuanlage von stehenden Gewässern;
Pflege oder naturschutzfachlich optimierte Sanierung von Entwässerungsgräben;
Fischwanderhilfen;
Entfernung von Migrationshindernissen;
Amphibienschutzeinrichtungen;
Einrichtung fischereilicher Schongebiete;
Waldumweltmaßnahmen, z. B. Vogelschutz - Biotopentwicklung;
bestandesstärkende Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz;
Pflege von Naturdenkmälern;
Grunderwerb für den Naturschutz;
etc..
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Mögliche Kombinationen:
- Maßnahmenumsetzung (siehe Kap. A und B);
- Bewusstseinsbildende Materialien und Veranstaltungen (Kap. D.2)
F.4 Naturschutzforschung, Studien, Untersuchungen und Erhebungen
Zielsetzung:
Überregionale, regionale oder lokale Studien / Untersuchungen / Erhebungen zu naturkundlichen Themen inklusive Monitorings.
Anwendungsgebiet:
Landesweit (außer Nationalpark).
Förderungsvoraussetzungen:
Zielsetzung muss mit den aktuellen Prioritäten der Abteilung Umweltschutz übereinstimmen;
Methodik laut aktuellem Stand der Wissenschaft/Technik;
Erstellung durch fachlich befähigte Person(en);
Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Behörde;
Kein Zusammenhang mit behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen.
Förderbare Maßnahmen (beispielhaft):
Gefördert werden regional oder landesweit abgestimmte Studien und Erhebungen zu naturschutzrelevanten Themen, wie z. B.
Erhebungen/Recherchen/Analysen zur Verbreitung und den Gefährdungsgrad von Arten und Lebensräumen in Tirol (regionale/überregionale Ebene) bzw. in naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten;
Monitoring zur Dokumentation der Entwicklung von sensiblen Arten und Lebensräumen in Tirol bzw. naturschutzfachlich relevanten (Projekt-)Gebieten;
Evaluierung von Naturschutzmaßnahmen;
Aktualisierung, Revision, Update bestehender naturschutzrelevanter Grundlagen (z. B. Biotopkartierung);
etc..
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderbaren Gesamtkosten. In besonderen fachlich begründeten Fällen können die gesamten Kosten übernommen werden.
Unterlagen:
Antrag auf Förderung eines Projektes
Mögliche Kombinationen:
F.4.1 Biodiversitätsmonitoring
Zielsetzung:
Beobachtung und Dokumentation des Erfolgs von lokalen Naturschutzprojekten wie z. B. Renaturierung oder Neuanlage von Lebensräumen.
Anwendungsgebiet:
Landesweit.
Förderungsvoraussetzungen:
Plan, Methodik und Erhebungsbogen für das jährliche Monitoring wird von einer Fachperson erstellt;
Jährliche Durchführung des Monitorings;
Digitale Datenübermittlung an die Abteilung Umweltschutz;
Kein Zusammenhang mit behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen.
Fördersatz:
€ 250,- / Jahr und Maßnahmenfläche

