K Klimaschutzmaßnahmen

Klimaschutzförderungen sind finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die dazu beitragen, die menschengemachte globale Erwärmung zu begrenzen und deren Auswirkungen auf die Natur entgegenzuwirken. Klimaschutzförderungen im Sinne der „Förderrichtlinie Naturschutz Tirol 2026“ zielen prioritär auf Maßnahmen ab, die mit möglichst direkten positiven Wirkungen für die Lebensräume und Arten in der Tiroler Natur verbunden sind.
Darunter sind insbesondere Maßnahmen zu verstehen, welche durch Erhalt oder Verbesserung des Naturzustandes zur Begrenzung der Erderwärmung beitragen, wie insbesondere die Sicherung, Renaturierung und Neuschaffung natürlicher CO2-Speicher (Wälder, Moore und weitere Standorte, deren Vegetation auf natürliche Weise CO2 akkumuliert). Weiters auch Maßnahmen, welche der Stärkung der Resilienz der Natur gegen den Klimawandel dienen, wie etwa die Vernetzung von Ökosystemen, um Artenwanderungen zu ermöglichen udgl..
Klimaschutzmaßnahmen nach dieser Richtlinie sind daher von bereits angeführten Maßnahmen zum Lebensraum- und Artenschutz unter den Kapiteln A und B sowie zur Erstellung von Grundlagen und Plänen im Kapitel F umfasst.